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Lenovo 40Y8699 Benutzerhandbuch Seite 63

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Die Parteien akzeptieren die Verbindlichkeit der Haftungsbegrenzungen und erkennen an, dass Abschnitt
314.(2) des ungarischen Zivilrechts zur Anwendung kommt, da sowohl der Kaufpreis als auch andere
Vorteile aus der vorliegenden Gewährleistung diese Haftungsbegrenzung ausgleichen.
IRLAND
Umfang dieser Gewährleistung: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt:
Mit Ausnahme der in diesen Gewährleistungsbestimmungen ausdrücklich genannten Ansprüche sind
sämtliche gesetzlichen Ansprüche ausgeschlossen. Ausgeschlossen sind auch stillschweigende Ansprüche,
jedoch ohne ihre Präjudizwirkung auf die Allgemeingültigkeit des oben Gesagten. Ausgeschlossen sind
weiterhin alle Ansprüche aus dem "Sale of Goods Act 1893" und dem "Sale of Goods and Supply of Ser-
vices Act 1980".
Haftungsbegrenzung: Die Bestimmungen in diesem Abschnitt werden durch den folgenden Text vollständig
ersetzt:
Im Sinne dieses Abschnitts bedeutet "Verschulden" jede Handlung, Erklärung, Unterlassung oder jedes
Versäumnis durch Lenovo im Zusammenhang mit oder in Bezug auf den Inhalt dieser Gewährleistung,
für die Lenovo dem Kunden gegenüber rechtlich haftbar ist, entweder durch Ansprüche aus dem Vertrag
oder auf Grund unerlaubter Handlungen. Mehrfaches Verschulden, das im Wesentlichen die gleichen Ver-
luste oder Schäden verursacht, wird als einmaliges Verschulden betrachtet, wobei als Datum für das Ver-
schulden das letzte Verschulden gilt.
Soweit der Kunde aus Verschulden von Lenovo zu Schaden gekommen sind, hat er Anspruch auf Ent-
schädigung durch Lenovo.
Dieser Abschnitt regelt insgesamt den Haftungsumfang von Lenovo dem Kunden gegenüber.
1. Lenovo haftet unbegrenzt für Tod oder Personenschäden, soweit die Schäden fahrlässig von Lenovo
verursacht wurden.
2. Unter Ausschluss der folgenden Fälle, in denen Lenovo nicht haftbar ist, haftet Lenovo für materielle
Schäden an beweglichen Sachen nur, soweit die Schäden fahrlässig von Lenovo verursacht wurden.
3. Mit Ausnahme der Regelungen oben unter Ziffer 1 und 2 haftet Lenovo insgesamt für tatsächliche
Schäden pro Verschulden höchstens bis zu 125 % des Betrags, den der Kunde für die betreffende
Maschine bezahlt hat.
Fälle, in denen Lenovo nicht haftbar ist
Mit Ausnahme der Regelungen oben unter Ziffer 1 sind Lenovo, die Lieferanten, Reseller oder Service-
Provider in keinem Fall haftbar für folgende Verluste, selbst wenn Lenovo, die Lieferanten, Reseller oder
Service-Provider auf die Möglichkeit solcher Verluste hingewiesen wurden:
1. Verlust oder Beschädigung von Daten;
2. spezielle, mittelbare oder Folgeschäden; oder
3. entgangene Gewinne, Geschäftsabschlüsse, Umsätze, Schädigung des guten Namens oder Verlust
erwarteter Einsparungen.
SLOWAKEI
Haftungsbegrenzung: Der letzte Absatz wird wie folgt ergänzt:
Die Einschränkungen gelten nur insoweit, als sie nicht durch §§ 373-386 des slowakischen Handelsrechts
verboten sind.
SÜDAFRIKA, NAMIBIA, BOTSUANA, LESOTHO UND SWASILAND
Haftungsbegrenzung: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt:
Lenovo haftet insgesamt nur für tatsächliche Schäden, die aus der Nichterfüllung des Vertrags durch
Lenovo im Zusammenhang mit diesen Gewährleistungsbestimmungen entstanden sind, höchstens bis zu
dem Betrag, den der Kunde für die betreffende Maschine bezahlt hat.
Anhang D. Lenovo Gewährleistung
D-13

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