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Lenovo 40Y8699 Benutzerhandbuch Seite 53

Usb 2.0 super multi-burner-laufwerk
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Weitere Zuständigkeiten des Kunden
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, alle nicht durch diesen Gewährleistungsservice abgedeckten
Features, Teile, Optionen, Änderungen und Zubehörteile zu entfernen, bevor der Service-Provider eine
Maschine oder ein Teil ersetzt.
Weiterhin verpflichtet sich der Kunde,
1. sicherzustellen, dass keine rechtlichen Verpflichtungen bzw. Einschränkungen bestehen, die dem
Ersetzen der Maschine oder eines Teils entgegenstehen,
2. bei einer Maschine, die nicht sein Eigentum ist, die Genehmigung des Eigentümers für den
Gewährleistungsservice dieser Maschine durch den Service-Provider einzuholen und
3. soweit zutreffend, vor Erbringung des Gewährleistungsservice:
a. die vom Service-Provider vorgegebene Vorgehensweise zur Serviceanforderung zu befolgen,
b. alle auf der Maschine befindlichen Programme, Daten und Ressourcen zu sichern,
c. dem Service-Provider den für die Ausführung seiner Aufgaben erforderlichen freien und sicheren
Zugang zu seinen Räumlichkeiten und Systemen zu gewähren.
4. (a) sicherzustellen, dass alle Informationen über identifizierte oder identifizierbare Personen (persönli-
che Daten) auf der Maschine gelöscht werden (im technisch möglichen Rahmen), (b) dem Service-Pro-
vider oder einem Lieferanten zu gestatten, in seinem Namen alle noch vorhandenen persönlichen
Daten, die der Service-Provider zur Erfüllung seiner Verpflichtungen im Rahmen dieser Vereinbarung
für notwendig erachtet, zu verarbeiten (dazu gehört eventuell der Versand der Maschine an einen
anderen der weltweit verteilten Servicestandorte), und (c) sicherzustellen, dass diese Art der Verarbei-
tung mit den für persönliche Daten geltenden Gesetzen vereinbar ist.
Haftungsbegrenzung
Lenovo trägt die Verantwortung für den Verlust bzw. die Beschädigung der Maschine, 1) während sie
sich im Besitz des Service-Providers befindet oder 2) in Fällen, in denen Lenovo die Transportkosten
trägt, während sie sich auf dem Transportweg befindet.
Weder Lenovo noch der Service-Provider ist verantwortlich für vertrauliche, private oder persönliche
Daten auf einer Maschine, die der Kunde, gleich aus welchem Grund, zurückgibt. Solche Informationen
müssen vor Rückgabe der Maschine entfernt werden.
Soweit der Kunde aus Verschulden von Lenovo oder aus sonstigen Gründen von Lenovo Schadensersatz
verlangen kann, ist die Haftung von Lenovo unabhängig von der Rechtsgrundlage, auf der der
Schadensersatzanspruch an Lenovo beruht (einschließlich Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, Fahr-
lässigkeit, unrichtiger Angaben oder anderer Ansprüche aus dem Vertrag oder auf Grund unerlaubter
Handlungen), und außer in Fällen der gesetzlich zwingenden Haftung begrenzt auf:
1. Körperverletzung (einschließlich Tod) und Schäden an Immobilien und beweglichen Sachen, für die
Lenovo rechtlich haftbar ist; und
2. bei anderen direkten Schäden auf die für die Maschine zu entrichtenden Gebühren, die Grundlage des
Rechtsanspruchs ist.
Diese Haftungsbegrenzung gilt auch für die Lieferanten und Reseller von Lenovo sowie den Service-Pro-
vider. Dies ist der maximale Betrag, für den Lenovo, die Lieferanten, Reseller und der Service-Provider
insgesamt haftbar gemacht werden können.
AUF KEINEN FALL SIND LENOVO, DIE LIEFERANTEN, RESELLER ODER SERVICE-PROVIDER
IN FOLGENDEN FÄLLEN HAFTBAR, AUCH WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄ-
DEN HINGEWIESEN WURDE: 1) ANSPRÜCHE DRITTER AUF SCHADENSERSATZ GEGENÜBER
DEM KUNDEN (ANDERE ANSPRÜCHE ALS OBEN UNTER HAFTUNGSBEGRENZUNG, ZIFFER 1
ANGEGEBEN); 2) VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG VON DATEN; 3) SPEZIELLE, MITTELBARE
ODER FOLGESCHÄDEN ODER ANDERE WIRTSCHAFTLICHE FOLGESCHÄDEN; ODER 4) ENT-
GANGENE GEWINNE, GESCHÄFTSABSCHLÜSSE, UMSÄTZE, SCHÄDIGUNG DES GUTEN
NAMENS ODER VERLUST ERWARTETER EINSPARUNGEN. EINIGE LÄNDER ODER RECHTS-
Anhang D. Lenovo Gewährleistung
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