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Software-Lizenzvereinbarung - Yamaha PSR-E403 Bedienungsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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Installationsanleitung der beiliegenden CD-ROM
HINWEIS
• Um diese Dateien mit dem Explorer zu löschen, klicken Sie im
Tool-Menü „Ansicht" auf „Ordneroptionen", und wählen Sie auf der
Registerkarte „Ansicht" die Option „Alle Dateien anzeigen" aus.
• \WINDOWS\INF\OTHER\1037.INF
• \WINDOWS\SYSTEM\Xgusb.drv
• \WINDOWS\SYSTEM\Ymidusb.sys
4
Ziehen Sie das USB-Kabel ab.
5
Starten Sie den Computer neu.
6
Installieren Sie den Treiber neu.
ACHTUNG

SOFTWARE-LIZENZVEREINBARUNG

BITTE LESEN SIE SORGFÄLTIG DIESE LIZENZVEREINBARUNG
(„VEREINBARUNG"), BEVOR SIE DIE SOFTWARE BENUTZEN.
DER GEBRAUCH DIESER SOFTWARE IST IHNEN NUR GEMÄSS DEN
BEDINGUNGEN UND VORAUSSETZUNGEN DIESER VEREINBARUNG
GESTATTET. DIES IST EINE VEREINBARUNG ZWISCHEN IHNEN
(ALS PRIVATPERSON ODER ALS NATÜRLICHE PERSON) UND DER
YAMAHA CORPORATION („YAMAHA").
DURCH DAS ÖFFNEN DIESER VERSIEGELTEN VERPACKUNG BRINGEN
SIE ZUM AUSDRUCK, AN DIE BEDINGUNGEN DIESER LIZENZ GEBUNDEN
ZU SEIN. WENN SIE NICHT MIT DEN BEDINGUNGEN EINVERSTANDEN
SIND, INSTALLIEREN ODER KOPIEREN SIE DIESE SOFTWARE NICHT,
UND VERWENDEN SIE SIE AUF KEINE ANDERE WEISE.
1. GEWÄHRUNG EINER LIZENZ UND COPYRIGHT
Yamaha gewährt Ihnen hiermit das Recht, eine einzige Kopie der mitgelieferten
Software-Programme und Daten („SOFTWARE") zu nutzen. Der Begriff
SOFTWARE umfasst alle Updates der mitgelieferten Software und Daten. Die
SOFTWARE gehört Yamaha bzw. den Yamaha-Lizenzgebern und ist durch die
entsprechenden Copyright-Gesetze und internationalen Abkommen geschützt.
Sie haben zwar das Recht, Besitzansprüche auf die durch den Gebrauch der
SOFTWARE erstellten Daten zu erheben, doch die SOFTWARE selbst bleibt
weiterhin durch das entsprechende Copyright geschützt.
• Sie dürfen die SOFTWARE auf genau einem Computer verwenden.
• Sie dürfen ausschließlich zu Backup-Zwecken eine Kopie der SOFTWARE in
maschinenlesbarer Form erstellen, wenn sich die SOFTWARE auf einem
Medium befindet, welches eine solche Sicherungskopie erlaubt. Auf der
erstellten Backup-Kopie müssen Sie den Urheberrechtshinweis von Yamaha
und alle anderen Eigentumsrechte der SOFTWARE betreffenden Hinweise
wiedergeben.
• Sie dürfen dauerhaft all Ihre Rechte an der SOFTWARE an Dritte übertragen,
jedoch nur, falls Sie keine Kopien zurückbehalten und der Empfänger die Liz-
enzvereinbarung liest und dieser zustimmt.
2. BESCHRÄNKUNGEN
• Sie dürfen nicht die SOFTWARE einem Reverse Engineering unterziehen,
sie dekompilieren oder auf andere Weise an deren Quell-Code gelangen.
• Es ist Ihnen nicht gestattet, die SOFTWARE als Ganzes oder teilweise zu
vervielfältigen, zu modifizieren, zu ändern, zu vermieten, zu verleasen oder
auf anderen Wegen zu verteilen oder abgeleitete Produkte aus der SOFT-
WARE zu erstellen.
• Sie dürfen nicht die SOFTWARE elektronisch von einem Computer auf
einen anderen übertragen oder sie in ein Netzwerk mit anderen Computern
einspeisen.
• Sie dürfen nicht verwenden, um illegale oder gegen die guten Sitten ver-
stoßende Daten zu verbreiten.
• Sie dürfen nicht auf dem Gebrauch der SOFTWARE basierende Dienstleis-
tungen erbringen ohne die Erlaubnis der Yamaha Corporation.
Urheberrechtlich geschützte Daten, einschließlich, aber nicht darauf beschränkt,
MIDI-Songdateien, die mithilfe dieser SOFTWARE erstellt werden, unterliegen
den nachfolgenden Beschränkungen, die vom Benutzer zu beachten sind.
• Die mithilfe dieser SOFTWARE erhaltenen Daten dürfen ohne Erlaubnis des
Urheberrechtsinhabers nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden.
• Die mithilfe dieser SOFTWARE erhaltenen Daten dürfen nicht dupliziert,
übertragen, verteilt oder einem öffentlichen Publikum vorgespielt oder
dargeboten werden, es sei denn, es liegt eine Genehmigung durch den Inhaber
der Urheberrechte vor.
• Weder darf die Verschlüsselung der mithilfe dieser SOFTWARE erhaltenen
Daten entfernt, noch darf das elektronische Wasserzeichen ohne Genehmigung
des Inhabers der Urheberrechte verändert werden.
3. BEENDIGUNG DES VERTRAGSVERHÄLTNISSES
Diese Lizenzvereinbarung tritt am Tag des Erhalts der SOFTWARE in Kraft und
bleibt bis zur Beendigung wirksam. Wenn eines der Urheberrechts-Gesetze oder
eine Maßgabe dieser Vereinbarung verletzt wird, endet die Vereinbarung
automatisch und sofort ohne Vorankündigung durch Yamaha. In diesem Fall
müssen Sie die lizenzierte SOFTWARE und die mitgelieferten Unterlagen und
alle Kopien davon unverzüglich vernichten.
4. BESCHRÄNKTE GARANTIE AUF MEDIEN
Bezüglich SOFTWARE, die auf physikalischen Medien vertrieben wird,
garantiert Yamaha, dass die physikalischen Medien, auf denen die SOFTWARE
aufgezeichnet wurde, für einen Zeitraum von vierzehn (14) Tagen nach dem per
Kaufbeleg/Lieferschein nachweisbaren Empfangsdatum und bei normalem
98
PSR-E403/YPT-400 Bedienungsanleitung
Gebrauch frei von Herstellungs- und Materialfehlern sind. Der volle Umfang der
Verantwortung von Yamaha und Ihre einzige Abhilfemöglichkeit ist der Ersatz
des defekten Mediums oder der defekten Medien durch Einsendung an Yamaha
oder einen autorisierten Vertragshändler von Yamaha innerhalb von vierzehn
Tagen zusammen mit einer Kopie des Kaufbelegs/Lieferscheins. Yamaha ist
nicht zum Ersatz von Medien verpflichtet, die durch Unfälle, Misbrauch oder
fehlerhafte Anwendung beschädigt wurden. YAMAHA SCHLIESST
UNTER MAXIMALER AUSSCHÖPFUNG DES GELTENDEN RECHTS
AUSDRÜCKLICH JEGLICHE STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN
AUF PHYSIKALISCHE MEDIEN AUS, EINSCHLIESSLICH
STILLSCHWEIGENDER GARANTIEN FÜR ALLGEMEINE
GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT ODER DIE TAUGLICHKEIT
FÜR EINEN BESTIMMTEN EINSATZZWECK.
5. BESCHRÄNKTE GARANTIE AUF DIE SOFTWARE
Sie erkennen ausdrücklich an, dass der Gebrauch der SOFTWARE
ausschließlich auf eigene Gefahr erfolgt. Die SOFTWARE und ihre Anleitungen
werden Ihnen ohne Mängelgewähr oder andere Garantien zur Verfügung
gestellt. UNGEACHTET DER ANDEREN BESTIMMUNGEN DIESER
LIZENZVEREINBARUNG WERDEN VON YAMAHA KEINE
AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN
HINSICHTLICH DIESER SOFTWARE ÜBERNOMMEN,
EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF
STILLSCHWEIGENDE GARANTIEN FÜR ALLGEMEINE
GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT ODER DIE TAUGLICHKEIT FÜR EINEN
BESTIMMTEN EINSATZZWECK ODER DIE NICHTVERLETZUNG DER
RECHTE DRITTER. BESONDERS, ABER OHNE DAS OBENGENANNTE
EINZUSCHRÄNKEN, GARANTIERT YAMAHA NICHT, DASS DIE
SOFTWARE IHRE ANSPRÜCHE ERFÜLLT, DASS DER BETRIEB DER
SOFTWARE OHNE UNTERBRECHUNGEN ODER FEHLERFREI
ERFOLGT ODER DASS FEHLER IN DER SOFTWARE BESEITIGT
WERDEN.
6. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
YAMAHA GEHT DIE NACHFOLGEND SPEZIFIZIERTE
VERPFLICHTUNG EIN, DIE VERWENDUNG DER SOFTWARE UNTER
DEN GENANNTEN BEDINGUNGEN ZU ERLAUBEN. YAMAHA
ÜBERNIMMT IHNEN GEGENÜBER ODER GEGENÜBER DRITTEN
IN KEINEM FALL DIE HAFTUNG FÜR IRGENDWELCHE SCHÄDEN
EINSCHLIESSLICH, JEDOCH NICHT BESCHRÄNKT AUF DIREKT
ODER BEILÄUFIG ENTSTANDENE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN,
AUFWENDUNGEN, ENTGANGENE GEWINNE, DATENVERLUSTE
ODER ANDERE SCHÄDEN, DIE INFOLGE DER VERWENDUNG, DES
MISSBRAUCHS ODER DER UNMÖGLICHKEIT DER VERWENDUNG
DER SOFTWARE ENTSTEHEN KÖNNEN, SELBST WENN YAMAHA
ODER EIN AUTHORISIERTER HÄNDLER AUF DIE MÖGLICHKEIT
SOLCHER SCHÄDEN AUFMERKSAM GEMACHT WURDE. In keinem
Fall überschreiten Ihre Ansprüche gegen Yamaha aufgrund von Schäden,
Verlusten oder Klageansprüchen (aus Vertrag, Schadensersatz oder anderen)
den Kaufpreis der SOFTWARE.
7. SOFTWARE DRITTER
Möglicherweise werden der SOFTWARE Daten und Software Dritter beigefügt
(„SOFTWARE DRITTER"). Wenn in der schriftlichen Dokumentation oder
der die Software begleitenden elektronischen Daten irgendwelche Software
und Daten von Yamaha als SOFTWARE DRITTER bezeichnet wird, erkennen
Sie die Bestimmungen aller mit der SOFTWARE DRITTER mitgelieferten
Vereinbarungen an und erkennen an, dass der Hersteller der SOFTWARE
DRITTER verantwortlich ist für etwaige Garantien oder Haftungen für die
SOFTWARE DRITTER. Yamaha ist in keiner Weise verantwortlich für die
SOFTWARE DRITTER oder deren Gebrauch durch Sie.
• Yamaha gibt keine ausdrücklichen Zusicherungen und vertraglichen
Haftungen bezüglich der SOFTWARE DRITTER. ZUSÄTZLICH
VERNEINT YAMAHA AUSDRÜCKLICH ALLE STILLSCHWEIGENDEN
GARANTIEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF,
STILLSCHWEIGENDE GARANTIEN AUF ALLGEMEINE
GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT ODER DIE TAUGLICHKEIT FÜR
EINEN BESTIMMTEN ZWECK DER SOFTWARE DRITTER.
• Yamaha bietet Ihnen keinen Service oder Hilfestellung zu der SOFTWARE
DRITTER.
• Yamaha übernimmt Ihnen gegenüber oder gegenüber Dritten in keinem
Fall die Haftung für irgendwelche Schäden einschließlich, jedoch nicht
beschränkt, auf direkt oder beiläufig entstandene Schäden oder Folgeschäden,
Aufwendungen, entgangene Gewinne, Datenverluste oder andere Schäden,
die infolge der Verwendung, des Missbrauchs oder der Unmöglichkeit der
Verwendung der SOFTWARE DRITTER entstehen können.
8. ALLGEMEINES
Diese Vereinbarung ist im Einklang mit dem japanischen Recht zu interpretieren
und wird von diesem beherrscht, ohne einen Bezug auf jegliche Prinzipien eines
Rechtskonflikts herzustellen. Alle Rechtsstreitigkeiten und -verfahren sind am
Tokyo District Court in Japan durchzuführen. Falls aus irgendeinem Grund Teile
dieser Lizenzvereinbarung von einem zuständigen Gericht für unwirksam erklärt
werden sollten, dann sollen die übrigen Bestimmungen der Lizenzvereinbarung
weiterhin voll wirksam sein.
9. VOLLSTÄNDIGKEIT DER VEREINBARUNG
Diese Lizenzvereinbarung stellt die Gesamtheit der Vereinbarungen in Bezug
auf die SOFTWARE und alle mitgelieferten schriftlichen Unterlagen zwischen
den Parteien dar und ersetzt alle vorherigen oder gleichzeitigen schriftlichen
oder mündlichen Übereinkünfte oder Vereinbarungen in Bezug auf diese
Thematik. Zusätze oder Änderungen dieser Vereinbarung sind nicht bindend,
wenn Sie nicht von einem vollständig authorisierten Repräsentanten von
Yamaha unterzeichnet sind.

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