Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Software-Lizenzvereinbarung - Yamaha motif rack xs Bedienungsanleitung

Tone generator
Inhaltsverzeichnis

Werbung

ACHTUNG

SOFTWARE-LIZENZVEREINBARUNG

BITTE LESEN SIE SORGFALTIG DIESE LIZENZVEREINBARUNG („VEREIN-
BARUNG"), BEVOR SIE DIE SOFTWARE BENUTZEN. DER GEBRAUCH
DIESER SOFTWARE IST IHNEN NUR GEMASS DEN BEDINGUNGEN UND
VORAUSSETZUNGEN DIESER VEREINBARUNG GESTATTET. DIES IST
EINE VEREINBARUNG ZWISCHEN IHNEN (ALS PRIVATPERSON ODER ALS
NATÜRLICHE PERSON) UND DER YAMAHA CORPORATION („YAMAHA").
DURCH DAS ÖFFNEN DER VERSIEGELUNG DIESER VERPACKUNG
BRINGEN SIE ZUM AUSDRUCK, AN DIE BEDINGUNGEN DIESER LIZENZ
GEBUNDEN ZU SEIN. WENN SIE NICHT MIT DEN BEDINGUNGEN EINVER-
STANDEN SIND, INSTALLIEREN ODER KOPIEREN SIE DIESE SOFTWARE
NICHT, UND VERWENDEN SIE SIE AUF KEINE ANDERE WEISE.
DIESE VEREINBARUNG ENTHALT DIE BEDINGUNGEN IHRER ANWENDUNG
DER „DAW"-SOFTWARE VON STEINBERG MEDIA TECHNOLOGIES GMBH
(„STEINBERG"), DIE BESTANDTEIL DIESES PRODUKTS IST. DA DIE WAHREND
DER INSTALLATION DER „DAW"-SOFTWARE AUF IHREM PC-BILDSCHIRM
ANGEZEIGTE SOFTWARE-LIZENZVEREINBARUNG FÜR ENDANWENDER
(EUSLA) DURCH DIESE VEREINBARUNG ERSETZT WIRD, SOLLTEN SIE DIE
EUSLA NICHT BEACHTEN. DIES BEDEUTET, DASS SIE WAHREND DER
INSTALLATION SIE BEI ERSCHEINEN DER EUSLA „AGREE" AUSWAHLEN
SOLLTEN, OHNE DIE VEREINBARUNG TATSACHLICH ZU AKZEPTIEREN,
UM AUF DER NACHSTEN BILDSCHIRMSEITE FORTZUFAHREN.
1. GEWÄHRUNG EINER LIZENZ UND COPYRIGHT
Yamaha gewährt Ihnen hiermit das Recht, eine einzige Kopie der mitgeliefer-
ten Software-Programme und Daten („SOFTWARE") zu nutzen. Der Begriff
SOFTWARE umfasst alle Updates der mitgelieferten Software und Daten. Die
SOFTWARE ist Eigentum von STEINBERG und durch den geltenden Urheber-
rechtsschutz und alle geltenden internationalen Handelsrechte geschützt.
Yamaha hat ein Unterlizenzrecht erworben, um Sie für die Verwendung der
SOFTWARE lizensieren zu können. Sie haben zwar das Recht, Besitzansprü-
che auf die durch den Gebrauch der SOFTWARE erstellten Daten zu erheben,
doch die SOFTWARE selbst bleibt weiterhin durch das entsprechende Copy-
right geschützt.
Sie dürfen die SOFTWARE auf genau einem Computer verwenden.
Sie dürfen ausschließlich zu Backup-Zwecken eine Kopie der SOFTWARE
in maschinenlesbarer Form erstellen, wenn sich die SOFTWARE auf einem
Medium befindet, welches eine solche Sicherungskopie erlaubt. Auf der
erstellten Sicherungskopie müssen Sie den Urheberrechtshinweis von
Yamaha und alle anderen Eigentumsrechte der die SOFTWARE betreffen-
den Hinweise wiedergeben.
Sie dürfen dauerhaft all Ihre Rechte an der SOFTWARE an Dritte übertra-
gen, jedoch nur, falls Sie keine Kopien zurückbehalten und der Empfänger
die Lizenzvereinbarung liest und dieser zustimmt.
2. BESCHRÄNKUNGEN
Sie dürfen nicht die SOFTWARE einem Reverse Engineering unterziehen,
sie dekompilieren oder auf andere Weise an deren Quell-Code gelangen.
Es ist Ihnen nicht gestattet, die SOFTWARE als Ganzes oder teilweise zu
vervielfältigen, zu modifizieren, zu ändern, zu vermieten, zu verleasen oder
auf anderen Wegen zu verteilen oder abgeleitete Produkte aus der SOFT-
WARE zu erstellen.
Sie dürfen nicht die SOFTWARE elektronisch von einem Computer auf
einen anderen übertragen oder sie in ein Netzwerk mit anderen Computern
einspeisen.
Sie dürfen nicht die SOFTWARE verwenden, um illegale oder gegen die
guten Sitten verstoßende Daten zu verbreiten.
Sie dürfen nicht auf dem Gebrauch der SOFTWARE basierende Dienstleis-
tungen erbringen ohne die Erlaubnis der Yamaha Corporation.
Urheberrechtlich geschützte Daten, einschließlich, aber nicht darauf
beschränkt, MIDI-Songdateien, die mithilfe dieser SOFTWARE erstellt wer-
den, unterliegen den nachfolgenden Beschränkungen, die vom Benutzer
zu beachten sind.
Die mithilfe dieser SOFTWARE erhaltenen Daten dürfen ohne Erlaubnis des
Urheberrechtsinhabers nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden.
Die mithilfe dieser SOFTWARE erhaltenen Daten dürfen nicht dupliziert,
übertragen, verteilt oder einem öffentlichen Publikum vorgespielt oder dar-
geboten werden, es sei denn, es liegt eine Genehmigung durch den Inha-
ber der Urheberrechte vor.
Weder darf die Verschlüsselung der mithilfe dieser SOFTWARE erhaltenen
Daten entfernt, noch darf das elektronische Wasserzeichen ohne Genehmi-
gung des Inhabers der Urheberrechte verändert werden.
SOFTWARE-LIZENZVEREINBARUNG
3. BEENDIGUNG DES
VERTRAGSVERHÄLTNISSES
Diese Lizenzvereinbarung tritt am Tag des Erhalts der SOFTWARE in Kraft und
bleibt bis zur Beendigung wirksam. Wenn eines der Urheberrechtsgesetze
oder eine Maßgabe dieser Vereinbarung verletzt wird, endet die Vereinbarung
automatisch und sofort ohne Vorankündigung durch Yamaha. In diesem Fall
müssen Sie die lizenzierte SOFTWARE und die mitgelieferten Unterlagen und
alle Kopien davon unverzüglich vernichten.
4. BESCHRÄNKTE GARANTIE AUF MEDIEN
Bezüglich SOFTWARE, die auf physikalischen Medien vertrieben wird, garan-
tiert Yamaha, dass die physikalischen Medien, auf denen die SOFTWARE auf-
gezeichnet wurde, für einen Zeitraum von vierzehn (14) Tagen nach dem per
Kaufbeleg/Lieferschein nachweisbaren Empfangsdatum und bei normalem
Gebrauch frei von Herstellungs- und Materialfehlern sind. Der volle Umfang
der Verantwortung von Yamaha und Ihre einzige Abhilfemöglichkeit ist der
Ersatz des defekten Mediums oder der defekten Medien durch Einsendung
an Yamaha oder einen autorisierten Vertragshändler von Yamaha innerhalb
von vierzehn Tagen zusammen mit einer Kopie des Kaufbelegs/Lieferscheins.
Yamaha ist nicht zum Ersatz von Medien verpflichtet, die durch Unfälle, Mis-
brauch oder fehlerhafte Anwendung beschädigt wurden. YAMAHA
SCHLIESST UNTER MAXIMALER AUSSCHÖPFUNG DES GELTENDEN
RECHTS AUSDRÜCKLICH JEGLICHE STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN
AUF PHYSIKALISCHE MEDIEN AUS, EINSCHLIESSLICH STILLSCHWEIGEN-
DER GARANTIEN FÜR ALLGEMEINE GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT ODER
DIE TAUGLICHKEIT FÜR EINEN BESTIMMTEN EINSATZZWECK.
5. BESCHRÄNKTE GARANTIE AUF
DIE SOFTWARE
Sie erkennen ausdrücklich an, dass der Gebrauch der SOFTWARE aus-
schließlich auf eigene Gefahr erfolgt. Die SOFTWARE und ihre Anleitungen
werden Ihnen ohne Mängelgewähr oder andere Garantien zur Verfügung
gestellt. UNGEACHTET DER ANDEREN BESTIMMUNGEN DIESER LIZENZ-
VEREINBARUNG WERDEN VON YAMAHA KEINE AUSDRÜCKLICHEN ODER
STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN HINSICHTLICH DIESER SOFTWARE
ÜBERNOMMEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRANKT AUF
STILLSCHWEIGENDE GARANTIEN FÜR ALLGEMEINE GEBRAUCHSTAUG-
LICHKEIT ODER DIE TAUGLICHKEIT FÜR EINEN BESTIMMTEN EINSATZ-
ZWECK ODER DIE NICHTVERLETZUNG DER RECHTE DRITTER.
BESONDERS, ABER OHNE DAS OBENGENANNTE EINZUSCHRANKEN,
GARANTIERT YAMAHA NICHT, DASS DIE SOFTWARE IHRE ANSPRÜCHE
ERFÜLLT, DASS DER BETRIEB DER SOFTWARE OHNE UNTERBRECHUN-
GEN ODER FEHLERFREI ERFOLGT ODER DASS FEHLER IN DER SOFT-
WARE BESEITIGT WERDEN.
6. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
YAMAHA GEHT DIE NACHFOLGEND SPEZIFIZIERTE VERPFLICHTUNG EIN,
DIE VERWENDUNG DER SOFTWARE UNTER DEN GENANNTEN BEDIN-
GUNGEN ZU ERLAUBEN. YAMAHA ÜBERNIMMT IHNEN GEGENÜBER
ODER GEGENÜBER DRITTEN IN KEINEM FALL DIE HAFTUNG FÜR
IRGENDWELCHE SCHADEN EINSCHLIESSLICH, JEDOCH NICHT
BESCHRANKT AUF DIREKT ODER BEILAUFIG ENTSTANDENE SCHADEN
ODER FOLGESCHADEN, AUFWENDUNGEN, ENTGANGENE GEWINNE,
DATENVERLUSTE ODER ANDERE SCHADEN, DIE INFOLGE DER VERWEN-
DUNG, DES MISSBRAUCHS ODER DER UNMÖGLICHKEIT DER VERWEN-
DUNG DER SOFTWARE ENTSTEHEN KÖNNEN, SELBST WENN YAMAHA
ODER EIN AUTORISIERTER HANDLER AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER
SCHADEN AUFMERKSAM GEMACHT WURDE. In keinem Fall überschreiten
Ihre Ansprüche gegen Yamaha aufgrund von Schäden, Verlusten oder Kla-
geansprüchen (aus Vertrag, Schadensersatz oder anderen) den Kaufpreis
der SOFTWARE.
7. ALLGEMEINES
Diese Vereinbarung ist im Einklang mit dem japanischen Recht zu interpretie-
ren und wird von diesem beherrscht, ohne einen Bezug auf jegliche Prinzipien
eines Rechtskonflikts herzustellen. Alle Rechtsstreitigkeiten und -verfahren
sind am Tokyo District Court in Japan durchzuführen. Falls aus irgendeinem
Grund Teile dieser Lizenzvereinbarung von einem zuständigen Gericht für
unwirksam erklärt werden sollten, dann sollen die übrigen Bestimmungen der
Lizenzvereinbarung weiterhin voll wirksam sein.
8. VOLLSTÄNDIGKEIT DER VEREINBARUNG
Diese Lizenzvereinbarung stellt die Gesamtheit der Vereinbarungen in Bezug
auf die SOFTWARE und alle mitgelieferten schriftlichen Unterlagen zwischen
den Parteien dar und ersetzt alle vorherigen oder gleichzeitigen schriftlichen
oder mündlichen Übereinkünfte oder Vereinbarungen in Bezug auf diese The-
matik. Zusätze oder Anderungen dieser Vereinbarung sind nicht bindend,
wenn Sie nicht von einem vollständig authorisierten Repräsentanten von
Yamaha unterzeichnet sind.
MOTIF-RACK XS – Bedienungsanleitung
113

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis