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Ausführungsvarianten; Versorgung Der Glrd; Emissionen - EagleBurgmann H10/dw-00 Betriebsanleitung

Gleitringdichtung
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Betriebsanleitung
H10/dw-00
Ausführungsvarianten
Vorgenannte Dichtungen sind auch als Mehrfach-GLRD in Tandem-Anordnung mit
druckloser Vorlageflüssigkeit (API, Plan 52) oder als Doppeldichtung (back-to-back
/ face-to-face) mit Vorlageflüssigkeit unter Druck (API, Plan 53) einsetzbar (auch
kombiniert mit anderen GLRD-Typen). Rücksprache mit EagleBurgmann wird
empfohlen.

Versorgung der GLRD

Die Gleitringdichtung muss in jedem Betriebszustand vollständig von Flüssigkeit
umspült sein. Das abzudichtende Medium darf die GLRD nicht beschädigen, weder
chemisch (z. B. Korrosion, Versprödung) noch physikalisch (z. B. Erosion, Abrasion).
Für den sicheren Betrieb der Gleitringdichtung empfehlen wir, produktseitig die
bestgeeignete der in API 610/682 beschriebenen Zirkulationsarten einzusetzen.
Diese Maßnahme vermeidet Produktablagerungen im Dichtungsraum.
Bei Mehrfachdichtungen sind spezielle Versorgungssysteme erforderlich. Bitte bei
EagleBurgmann rückfragen.

Emissionen

Eine GLRD ist eine dynamische Dichtung, die aus physikalischen und technischen
Gründen nicht leckagefrei sein kann. Dichtungsauslegung, Fertigungstoleranzen,
Betriebszustände, Laufruhe der Maschine usw. bestimmen weitgehend die Menge
der Leckage. Eine GLRD hat die geringste Leckage aller dynamischen
Dichtsysteme.
Während der Einlaufphase der GLRD kann eine erhöhte Leckage auftreten.
Ist ein Rückgang der Leckage nicht zu beobachten, oder treten andere Störungen
auf, muss die Gleitringdichtung aus Sicherheitsgründen stillgesetzt, ausgebaut und
überprüft werden.
Die Leckage kann flüssig oder gasförmig sein. Sie entspricht in ihrer Aggressivität
dem abzudichtenden Medium.
Leckage der GLRD muss gezielt abgeführt und sicher entsorgt werden.
WICHTIG! Bauteile, die mit der Leckage in Berührung kommen können, sollen
korrosionsbeständig sein oder entsprechend geschützt werden.
WARNUNG! Unterliegt das abzudichtende Medium und/oder die Vorlageflüssigkeit
der Gefahrstoffverordnung, sind die Vorschriften zum Umgang mit
Gefahrstoffen (Sicherheitsdatenblätter gemäß Richtlinie 91/155/EWG) und die
Unfallverhütungsvorschriften zu beachten.
de H10/dw-00 / 28. April 2016
Seite 12 / 22
Rev. 6.0

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