Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Allgemeine Sicherheitshinweise - EagleBurgmann H10/dw-00 Betriebsanleitung

Gleitringdichtung
Inhaltsverzeichnis

Werbung

Betriebsanleitung
H10/dw-00

ALLGEMEINE SICHERHEITSHINWEISE

Jede Person, die mit Einbau, Ausbau, Bedienung, Inbetriebnahme und
Instandhaltung der Gleitringdichtung befasst ist, muss diese Betriebsanleitung
und besonders die Sicherheitshinweise gelesen und verstanden haben. Dem
Anwender wird empfohlen, sich dies bestätigen zu lassen.
EagleBurgmann-Gleitringdichtungen sind von hoher Qualität und
betriebssicher. Von den GLRD kann aber Gefahr ausgehen, wenn sie nicht
bestimmungsgemäß oder unsachgemäß eingesetzt werden.
Die Maschine ist so aufzustellen, dass die Leckage der GLRD abgeleitet und
sachgerecht entsorgt werden kann, und dass bei Versagen der GLRD keine
Personenschäden durch eventuelles Herausspritzen von Medium entstehen.
Es ist jede Betriebsweise zu unterlassen, welche die Betriebssicherheit der GLRD
beeinträchtigt.
Nicht gestattet sind eigenmächtige Umbauten und Veränderungen der
Gleitringdichtung.
Gleitringdichtungen dürfen nur von autorisiertem, ausgebildetem und
eingewiesenem Fachpersonal eingebaut, bedient, gewartet und ausgebaut
werden. Für den Fall, dass das Personal keine langjährigen Erfahrungen im Umgang
und der Bedienung von Gleitringdichtungen und deren Versorgungssystemen besitzt,
bietet EagleBurgmann hierzu entsprechende Seminare zum Erwerb der geforderten
Kenntnisse an.
Die Zuständigkeiten bei den Arbeiten müssen klar festgelegt und eingehalten
werden, damit unter dem Aspekt der Sicherheit keine unklaren Kompetenzen
auftreten.
Arbeiten an GLRD sind grundsätzlich nur im Stillstand und in drucklosem
Zustand erlaubt. Die Maschine muss gegen unbeabsichtigtes Anlaufen gesichert
sein.
WARNUNG! Dichtungen, die mit Gefahrenstoffen betrieben worden sind, müssen
entsprechend gereinigt werden, damit keinerlei Gefahr für Mensch und Umwelt von
ihnen ausgeht.
Neben den in dieser Anleitung gegebenen Hinweisen müssen die allgemeingültigen
Vorschriften für Arbeitssicherheit und Unfallverhütung eingehalten werden.
de H10/dw-00 / 28. April 2016
Seite 4 / 22
Rev. 6.0

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis