Außerbetriebnahme
Kapitel 8
8.3
Kühlwasser ablassen
Diesen Abschnitt müssen Sie nur bei der Verwendung von wassergekühlten Temperiergeräten
beachten.
8.3.1
Entleerungsvorgang
Unter Druck stehende Kühlwasseranschlüsse
VERLETZUNGSGEFAHR
Tragen Sie Ihre persönliche Schutzausrüstung (z. B. Schutzbrille).
Öffnen Sie vorsichtig den Kühlwasseranschluss. Langsam aufdrehen (1 - 2 Flanken) und das
Kühlwasser langsam ablassen.
Gebäudeseitige Absperrventile sind nicht geschlossen
SACHSCHÄDEN DURCH ÜBERFLUTUNG DER RÄUME
Schließen Sie die gebäudeseitigen Absperrventile in Kühlwasserzu- und -rückleitung.
Platzieren Sie bei Tischmodellen einen Auffangbehälter unterhalb der >Kühlwasserentleerung<
[15] (siehe Anschlussskizze Seite 98 im »Anhang«).
VORGEHENSWEISE
Schließen Sie die gebäudeseitigen Absperrventile in Kühlwasserzu- und -rückleitung.
Platzieren Sie einen Auffangbehälter unterhalb des >Kühlwasserausgang< [14] und >Kühlwas-
serentleerung< [15].
Schrauben Sie die Verschlusskappe an der >Kühlwasserentleerung< [15] ab. Das Kühlwasser
beginnt abzulaufen. Kühlwasser unbedingt vollständig ablaufen lassen um Gefrierschäden bei
Transport und Lagerung vorbeugen!
8.4
Transportsicherung
Position der Transportsicherungen vor einem Transport nicht kontrollieren
SACHSCHÄDEN AM TEMPERIERGERÄT
Vor Verpacken bzw. Transportieren des Temperiergerätes müssen die Transportsicherungen
des Kompressors in Transportposition gebracht werden.
Zum Festziehen der Transportsicherungen beachten Sie auf Seite 25 den Abschnitt
»Transportsicherung«.
8.5
Verpacken
Bitte verwenden Sie immer die Originalverpackung, sofern möglich! Weitere Informationen erhalten
Sie auf Seite 27 im Abschnitt »Auspacken«.
8.6
Versand
Temperiergerät wird liegend transportiert
SACHSCHADEN AM KOMPRESSOR
Temperiergerät nur stehend transportieren.
Unsachgemäßer Transport des Temperiergerätes
SACHSCHADEN
Nicht auf den Rollen oder Stellfüßen im LKW transportieren.
Berücksichtigen Sie alle Vorgaben in diesem Abschnitt um einen Sachschaden am Temperierge-
rät zu vermeiden.
V2.3.0de/10.01.18//17.12
BETRIEBSANLEITUNG
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