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Voraussetzungen Für Aufstellung Und Installation; Geräteaufstellung - REMKO gpa Bedienungsanleitung

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Voraussetzungen für Auf-
stellung und Installation
Einsatzbereich
Mit den Gas Wand-Heizautomaten der Serie GPA-C
können modulare Anlagen realisiert werden.
Modulare Anlagen bestehen aus einem oder mehreren
Warmlufterzeugern, um die Beheizung kleinerer Räume
z.B. Werkstätten bis hin zu großen Räumen wie Indust-
riehallen, Kirchen, Sportstätten etc. zu realisieren.
Es ist daher erforderlich durch Berechnung des Wärme-
bedarfs die erforderliche Wärmeleistung zu bestimmen.
Die Geräte dürfen nicht in Räumen mit explosiver
oder korrosiver Atmosphäre weder aufgestellt
noch installiert werden!
Allgemeine Voraussetzungen
Bei der Aufstellung des Gerätes sind grundsätzlich die
örtlichen bzw. landesspezifischen Vorschriften und
Richtlinien in der jeweils gültigen Fassung zu beachten.
Beachten Sie bitte zusätzlich die folgenden Punkte:
Arbeiten wie die:
Gas- und Elektroinstallation,
Umstellung auf eine andere Gasart,
Inbetriebnahme,
Einregulierung,
oder Wartung
dürfen nur von qualifiziertem Fachpersonal vorge-
nommen werden.
Dadurch wird sichergestellt, daß neben einwandfreien
Elektro- und Gasinstallation auch alle erforderlichen
Meßungen und Prüfungen durchgeführt werden.
Die Geräte sind mindestens einmal jährlich durch
autorisiertes Fachpersonal zu überprüfen.
Es wird empfohlen hierzu mit dem Fachunterneh-
men einen Wartungsvertrag abzuschließen.
Bei Planung und Installation der Abgasführung sind
stets die baulichen Möglichkeiten sowie die ein-
schlägigen örtlichen bzw. landesspezifischen Vor-
schriften zu beachten.
In staubhaltiger Umgebung sowie in Ställen mit am-
moniakhaltiger Atmosphäre, sind den jeweiligen
Bedingungen entsprechende Pflege- und Wartungs-
maßnahmen vorzunehmen.
Die Verbrennungsluft ist dann grundsätzlich von au-
ßen zuzuführen.
Wahl des Aufstellungsortes
Bei der Festlegung des Aufstellungsortes sind die An-
forderungen abzustimmen in Bezug auf:
Brandschutz und betriebliche Gefährdung.
Funktion.
Raumheizung, Unterdruck bzw. Überdruck im Auf-
stellungsraum usw.
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Betriebliche Belange.
Wärmebedarf, Nenn-Luftvolumenstrom, Bedarf an
Umluft, Luftfeuchtigkeit, Raumtemperatur, Luftvertei-
lung, Platzbedarf
Möglichkeiten der Abgasabführung bzw. Verbren-
nungsluftzuführung.
Montage-, Reparatur und Wartungsmöglichkeiten.
Das Gerät muß so montiert werden, daß es für Re-
paratur- und Wartungsarbeiten leicht zugänglich ist
Geräteaufstellung
Bei unsachgemäßer Aufstellung können von den Gerä-
ten Gefahren ausgehen. Beachten Sie vor der Planung
und bei der Geräteaufstellung unbedingt die folgenden
Punkte.
Das Gerät muß so aufgestellt und betrieben werden,
daß Personen durch Abgase und Strahlungswärme
nicht gefährdet werden und keine Brände entstehen
können.
Bei Aufstellung des Gerätes ist darauf zu achten,
daß der austretende Warmluftstrom keinen schädli-
chen Einfluß auf die Umgebung hat.
Brandgefahren sind in Abhängigkeit von den Werk-
stoffen der Auf- und Anstellflächen auszuschließen.
Siehe dazu TRGI, Abschnitt 5.1.3.3
Die zur Montage vorgesehene Wand muß aus nicht
brennbaren Baustoffen bestehen. Ihre Belastbarkeit
ist zu prüfen, gegebenenfalls sind Verstärkungen
anzubringen.
Konsolen müssen ausreichend sicher an der Wand
verankert und die Geräte an den werkseitig dafür
vorgesehenen Punkten darauf befestigt sein.
Ausreichende Wartungsmöglichkeiten für Wärme-
tauscher, Brenner, Ventilator und Abgasabführung
sind vorzusehen.
Bedienungseinrichtungen für Gerät und Brennstoffzu-
fuhr müssen vom Boden aus betätigt werden können.
Wartungs- und Reparaturmöglichkeiten sind vom
Betreiber sicherzustellen.
Das Gerät ist, wie in dieser Betriebsanleitung be-
schrieben, standsicher und horizontal aufzustellen.
Das Gerät darf in Räumen nur dann aufgestellt und
betrieben werden, wenn dem Gerät eine für die
Verbrennung ausreichende Luftmenge zugeführt
wird und die Abgase über Abgaszüge ins Freie ge-
leitet werden.
Gilt nur bei Geräteinstallation nach Typ B
Der Gerätebetrieb ist in geschlossenen Räumen
bzw. Hallen lediglich mit einer thermostatischen
Steuerung der Raumtemperatur zulässig.
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