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Bestimmungen Für Warmlufterzeuger; Aufstellvorschriften - REMKO CLK Serie Bedienungs- Und Installationsanleitung

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REMKO Serie CLK
Bestimmungen für
Warmlufterzeuger
Beim Einsatz der Geräte sind
immer die jeweils gültigen Richtli-
nien zu beachten.
Feuerungsanlagenverordnung
(FeuVo) der einzelnen Bundes-
länder
Arbeitsstättenrichtlinien ASR 5
Arbeitsstättenverordnung §§ 5
und 14
Verordnungen zur Durchfüh-
rung des Bundes-Immissions-
schutzgesetzes (BImSchG) und
der danach erlassenen Rechts-
vorschriften (ENEG)
Verbrennungsluftversorgung
Eine gute natürliche Be- und Ent-
lüftung ist z.B. gegeben, wenn:
1. der Rauminhalt in m³
mindestens der 30-fachen
Nennwärmebelastung in kW aller
im Raum in Betrieb befindlichen
Geräte entspricht und durch
Fenster und Türen ein natürlicher
Luftwechsel eingestellt ist oder
2. ständig offene Lüftungsöff-
nungen für Zu- und Abluft in
der Nähe von Decke und Boden
vorhanden sind, deren Größe in
m² mindestens der 0,003-fachen
Nennwärmebelastung in kW aller
im Raum in Betrieb befindlichen
Geräte entspricht.
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Aufstellvorschriften

Für den Einsatz der Geräte gelten
grundsätzlich die Sicherheitsricht-
linien der Berufsgenossenschaf-
ten, die jeweiligen Landesbauord-
nungen sowie die Verordnungen
der Feuerstätten.
HINWEIS
Unter- oder Überdruck im Auf-
stellungsraum sind zu vermei-
den, da dieses unweigerlich zu
verbrennungstechnischen
Störungen führt.
Achten Sie unbedingt auf eine
der jeweiligen Gebläseleistung
(siehe Typenschild) angepasste
Frischluftzufuhr
Aufstellung im Freien
Durch den Betrieb der Geräte
dürfen keine Gefahren oder
unzumutbare Belästigungen
entstehen
Vom Gerätebetreiber ist sicher-
zustellen, dass Unbefugte
weder die Geräte noch die
Ener gieversorgung manipulie-
ren können
Niederschläge wie Regen oder
Schnee können durch den Zu-
luftventilator angesaugt
werden.
Aus diesem Grund ist ein
geeigneter Witterungsschutz
vorzusehen
HINWEIS
Die Brennereinstellung ist nach
jedem Ortswechsel zu Über-
prüfen und ggf. den neuen
Umgebungsbedingungen sowie
atmosphärischen Gegeben-
heiten neu anzupassen.
Die Geräte dürfen nicht ohne
geeignete Gas-Überwachungs-
einrichtung unter Erdgleiche z.B
in Kellergeschossen verwendet
werden.
Die Brennstoffversorgung ist
unter Beachtung von DIN 4755
für ölbefeuerte Warmlufterzeu-
ger, des DVGW-Arbeitsblattes
G 600 für gasbefeuerte Warm-
lufterzeuger und der TRF für
Flüssiggas zu installieren.
Der Gasanschluss/Gerätebetrieb
darf nur unter Zugrundelegung
der Unfallverhütungsvorschrift
DGUV 79 „Verwendung von
Flüssiggas" sowie der jewei-
ligen örtlichen Bau- und Brand-
schutzvorschriften erfolgen.

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Diese Anleitung auch für:

Clk 30Clk 50Clk 70Clk 120Clk 150

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