REMKO Serie CLK
Bestimmungen für
Warmlufterzeuger
Beim Einsatz der Geräte sind
immer die jeweils gültigen Richtli-
nien zu beachten.
Feuerungsanlagenverordnung
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(FeuVo) der einzelnen Bundes-
länder
Arbeitsstättenrichtlinien ASR 5
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Arbeitsstättenverordnung §§ 5
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und 14
Verordnungen zur Durchfüh-
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rung des Bundes-Immissions-
schutzgesetzes (BImSchG) und
der danach erlassenen Rechts-
vorschriften (ENEG)
Verbrennungsluftversorgung
Eine gute natürliche Be- und Ent-
lüftung ist z.B. gegeben, wenn:
1. der Rauminhalt in m³
mindestens der 30-fachen
Nennwärmebelastung in kW aller
im Raum in Betrieb befindlichen
Geräte entspricht und durch
Fenster und Türen ein natürlicher
Luftwechsel eingestellt ist oder
2. ständig offene Lüftungsöff-
nungen für Zu- und Abluft in
der Nähe von Decke und Boden
vorhanden sind, deren Größe in
m² mindestens der 0,003-fachen
Nennwärmebelastung in kW aller
im Raum in Betrieb befindlichen
Geräte entspricht.
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Aufstellvorschriften
Für den Einsatz der Geräte gelten
grundsätzlich die Sicherheitsricht-
linien der Berufsgenossenschaf-
ten, die jeweiligen Landesbauord-
nungen sowie die Verordnungen
der Feuerstätten.
HINWEIS
Unter- oder Überdruck im Auf-
stellungsraum sind zu vermei-
den, da dieses unweigerlich zu
verbrennungstechnischen
Störungen führt.
Achten Sie unbedingt auf eine
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der jeweiligen Gebläseleistung
(siehe Typenschild) angepasste
Frischluftzufuhr
Aufstellung im Freien
Durch den Betrieb der Geräte
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dürfen keine Gefahren oder
unzumutbare Belästigungen
entstehen
Vom Gerätebetreiber ist sicher-
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zustellen, dass Unbefugte
weder die Geräte noch die
Ener gieversorgung manipulie-
ren können
Niederschläge wie Regen oder
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Schnee können durch den Zu-
luftventilator angesaugt
werden.
Aus diesem Grund ist ein
geeigneter Witterungsschutz
vorzusehen
HINWEIS
Die Brennereinstellung ist nach
jedem Ortswechsel zu Über-
prüfen und ggf. den neuen
Umgebungsbedingungen sowie
atmosphärischen Gegeben-
heiten neu anzupassen.
Die Geräte dürfen nicht ohne
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geeignete Gas-Überwachungs-
einrichtung unter Erdgleiche z.B
in Kellergeschossen verwendet
werden.
Die Brennstoffversorgung ist
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unter Beachtung von DIN 4755
für ölbefeuerte Warmlufterzeu-
ger, des DVGW-Arbeitsblattes
G 600 für gasbefeuerte Warm-
lufterzeuger und der TRF für
Flüssiggas zu installieren.
Der Gasanschluss/Gerätebetrieb
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darf nur unter Zugrundelegung
der Unfallverhütungsvorschrift
DGUV 79 „Verwendung von
Flüssiggas" sowie der jewei-
ligen örtlichen Bau- und Brand-
schutzvorschriften erfolgen.