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Eingehende Telefaxschriftstücke können Qualitätsunterschiede zur Absendervorlage aufwei-
sen. Immerhin handelt es sich bei der Telefaxübertragung um einen Kopiervorgang.
Nach derzeitiger Rechtsprechung gehen Qualitätsunterschiede zwischen der Vorlage und
dem eingehenden Telefax stets zu Lasten des Absenders. Sorgen Sie deshalb unbedingt für
eine sehr gute Qualität Ihrer Vorlage.

Datenschutz

Wenn Sie Ihr Telefaxgerät gewerblich einsetzen oder so aufstellen, dass außer Ihnen noch andere Per-
sonen Zugang zum Telefaxgerät oder den Telefaxen haben, so sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet,
für die Wahrung des Fernmeldegeheimnisses und Einhaltung des Datenschutzes zu sorgen:
Weisen Sie alle Personen auf die Verpflichtung zur Wahrung des Fernmeldegeheimnis-
ses und Einhaltung des Datenschutzes hin, die mit dem Telefaxgerät umgehen. Dies kön-
nen Sie zum Beispiel durch einen Aushang direkt am Telefaxgerät vornehmen.
Telefaxsendungen kommen möglicherweise offen an (bei nicht aktiviertem Speicher-
empfang) - jeder kann also leicht dessen Inhalt zur Kenntnis nehmen.
Vergewissern Sie sich vor dem Absenden, dass die angewählte Telefaxnummer auch wirklich
für den gewünschten Empfänger gültig ist. Andernfalls kann es sein, dass unter der ange-
wählten Rufnummer zufällig auch ein Telefaxgerät erreicht wird, welches aber nicht zu dem
gewünschten Empfänger gehört.
Die Sende-/Empfangsprotokolle unterliegen dem besonderen Schutz des Fernmeldegeheimnisses,
weil hierüber der gesamte Telefaxvorgang nachverfolgt werden kann. Schützen Sie Ihr Faxgerät vor
unberechtigtem Zugriff.
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