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Rechtliche Einwände Beim Anrufbeantworter; Datenschutz - T-Mobile T-Fax 308PA Bedienungsanleitung

Das normalpapierfax mit integriertem telefon und digitalem anrufbeantworter
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Rechtliche Einwände beim Anrufbeantworter
Nach dem derzeitigen Stand der Rechtsprechung vermeiden Sie Nachteile,
wenn Sie folgende Punkte beachten:
Wollen Sie ein Telefongespräch mit dem Anrufbeantworter oder einem
anderen Medium mitschneiden, sind Sie verpflichtet den/die Gesprächs-
partner um Erlaubnis zu fragen. Wird Ihnen die Erlaubnis nicht erteilt, ist das
Aufnehmen verboten.

Datenschutz

Wenn Sie Ihr Telefaxgerät gewerblich einsetzen oder so aufstellen, dass außer
Ihnen noch andere Personen Zugang zum Telefaxgerät oder den Telefaxen
haben, so sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, für die Wahrung des Fernmel-
degeheimnisses und Einhaltung des Datenschutzes zu sorgen:
Weisen Sie alle Personen auf die Verpflichtung zur Wahrung des Fern-
meldegeheimnisses und Einhaltung des Datenschutzes hin, die mit dem
Telefaxgerät umgehen. Dies können Sie zum Beispiel durch einen Aushang
direkt am Telefaxgerät vornehmen.
Telefaxsendungen kommen stets offen an - jeder kann also leicht dessen
Inhalt zur Kenntnis nehmen.
Vergewissern Sie sich vor dem Absenden, dass die angewählte Telefax-
nummer auch wirklich für den gewünschten Empfänger gültig ist. Andern-
falls kann es sein, dass unter der angewählten Rufnummer zufällig auch ein
Telefaxgerät erreicht wird, welches aber nicht zu dem gewünschten
Empfänger gehört.
Die Sende-/Empfangsprotokolle unterliegen dem besonderen Schutz des
Fernmeldegeheimnisses, weil hierüber der gesamte Telefaxvorgang nach-
verfolgt werden kann. Sorgen Sie dafür, dass niemand unbefugt die Pro-
tokolle ausdruckt oder einsieht.
Prüfen Sie die Empfangsberechtigung des angewählten Telefaxgerätes,
wenn Sie Kenntnis von einer Rufumleitung erhalten. Gegebenenfalls müs-
sen Sie dies vorher telefonisch mit dem Empfänger abklären.
Berücksichtigen Sie bei zeitversetzten Telefaxsendungen, dass diese
möglicherweise außerhalb der Bürozeiten beim Empfänger ankommen -
und damit von Unbefugten eingesehen werden können. Dies gilt vor allem
bei Telefaxsendungen ins Ausland (andere Ortszeit!).
Benutzen Sie den Telefaxdienst möglichst nicht bei schutzbedürftigen
Daten. Dies sind zum Beispiel personenbezogene Mitteilungen, religiöse
oder politische Anschauungen sowie Übermittlungen aufgrund von
Arbeitsverhältnissen.
Wenn diese wegen Eilbedürftigkeit nur per Telefax übermittelt werden
können, müssen Sie durch besondere Vorkehrungen sicherstellen, dass

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