Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Gewährleistung; Recycling; Geräuschentwicklung - T-Mobile Fax 900 Bedienungsanleitung

Inhaltsverzeichnis

Werbung

Gewährleistung
Der Händler, bei dem das Gerät erworben wurde (T-Com oder Fachhändler), leistet für Material und
Herstellung des Telekommunikationsendgerätes eine Gewährleistung von 2 Jahren ab der Übergabe.
Dem Käufer steht im Mangelfall zunächst nur das Recht auf Nacherfüllung zu. Die Nacherfüllung bein-
haltet entweder die Nachbesserung oder die Lieferung eines Ersatzproduktes. Ausgetauschte Geräte
oder Teile gehen in das Eigentum des Fachhändlers über.
Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Käufer entweder Minderung des Kaufpreises verlangen
oder von dem Vertrag zurücktreten und, sofern der Mangel von dem Händler zu vertreten ist, Scha-
densersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
Der Käufer hat festgestellte Mängel dem Händler unverzüglich mitzuteilen. Der Nachweis des
Gewährleistungsanspruchs ist durch eine ordnungsgemäße Kaufbestätigung (Kaufbeleg, ggf. Rech-
nung) zu erbringen.
Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Bedienung, Aufbewahrung, sowie durch höhere
Gewalt oder sonstige äußere Einflüsse entstehen, fallen nicht unter die Gewährleistung, ferner nicht
der Verbrauch von Verbrauchsgütern, wie z. B. Druckfolien, und wiederaufladbaren Akkumulatoren.
Vermuten Sie einen Gewährleistungsfall mit Ihrem Telekommunikationsendgerät, können Sie sich
während der üblichen Geschäftszeiten an die Hotline des Technischen Kundendienstes 0180 5 1990
wenden. Der Verbindungspreis beträgt 0,12 EUR pro angefangene 60 Sekunden bei einem Anruf aus
dem T-Com Festnetz (Stand 06/2005). Erfahrene Techniker beraten Sie und stimmen mit Ihnen das
weitere Vorgehen ab.

Recycling

Geräuschentwicklung
Gemäß der Maschinenlärminformations-Verordnung -3. GSGV, 18.01.1991:
Die folgenden Schalldruckpegel haben ISO 7779 zur Grundlage:
– Kopieren: 50.7 dB(A)
Die obigen Angaben geben die maximalen Schalldruckpegel an.
F147400.
106
Hat Ihr Fax 900 ausgedient, bringen Sie das Altgerät zur Sammelstelle Ihres kom-
munalen Entsorgungsträgers (z. B. Wertstoffhof). Das nebenstehende Symbol
bedeutet, dass das Altgerät getrennt vom Hausmüll zu entsorgen ist. Nach dem
Elektro- und Elektronikgerätegesetz sind Besitzer von Altgeräten gesetzlich
gehalten, alte Elektro- und Elektronikgeräte einer getrennten Abfallerfassung
zuzuführen. Helfen Sie bitte mit und leisten Sie einen Beitrag zum Umweltschutz,
indem Sie das Altgerät nicht in den Hausmüll geben.

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis