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Für Kunden In Europa; Garantiebedingungen - Olympus P-620UZ Bedienungsanleitung

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Für Kunden in Europa
Für Kunden in Europa
Das „CE" -Zeichen bestätigt, dass dieses
Produkt mit den europäischen Bestimmungen
für Sicherheit, Gesundheit, Umweltschutz und
Personenschutz übereinstimmt. Mit dem „CE"
-Zeichen versehene Kameras sind für den
europäischen Markt bestimmt.
Dieses Symbol [durchgestrichene Mülltonne
nach WEEE Anhang IV] weist auf die getrennte
Rücknahme elektrischer und elektronischer
Geräte in EU-Ländern hin.
Bitte werfen Sie das Gerät nicht in den Hausmüll.
Informieren Sie sich über das in Ihrem Land
gültige Rücknahmesystem und nutzen dieses
zur Entsorgung.
Dieses Symbol [durchgestrichene Mülltonne
nach Direktive 2006/66/EU Anhang II] weist auf
die getrennte Rücknahme von Batterien und
Akkumulatoren in EU-Ländern hin.
Bitte werfen Sie Batterien und Akkumulatoren
nicht in den Hausmüll. Informieren Sie sich über
das in Ihrem Land gültige Rücknahmesystem
und nutzen Sie dieses zur Entsorgung.
Haftungsbedingungen
1 Sollte an dem Produkt trotz sachgemäßer Handhabung
(entsprechend den Angaben in der zugehörigen
Bedienungsanleitung) innerhalb der nationalen gesetzlichen
Gewährleistungsfrist nach dem Erwerb von einem autorisierten
Olympus Händler ein Mangel auftreten, wird das Produkt
innerhalb des Geschäftsbereiches der Olympus Europa
Holding GmbH, gemäß den Angaben auf der Website http://
www. olympus.com, kostenlos repariert oder, nach Wahl von
Olympus, kostenlos ersetzt. Wenn Gewährleistungsansprüche
geltend gemacht werden sollen, muss das Produkt vor Ablauf
der nationalen gesetzlichen Gewährleistungsfrist bei der
Verkaufsstelle oder jeder anderen autorisierten Olympus
Kundendienststelle, die in Übereinstimmung mit den auf
der Website http://www.olympus.com enthaltenen Angaben
zum Geschäftsbereich von Olympus Europa Holding GmbH
gehört, vorgelegt werden. Während der einjährigen weltweit
gewährten Garantie kann der Kunde das Produkt bei jeder
Kundendienstelle von Olympus einreichen. Bitte beachten Sie,
dass autorisierte Olympus Kundendienststellen nicht in allen
Ländern vorzufi nden sind.
2 Der Kunde hat das Produkt auf eigenes Risiko und auf
eigene Kosten zum Olympus-Händler oder zum Olympus-
Kundendienst zu transportieren.

Garantiebedingungen

1 OLYMPUS IMAGING CORP., Shinjuku Monolith, 2-3-1 Nishi-
Shinjuku, Shinjuku-ku, Tokyo 163-0914, Japan, gewährt eine
einjährige weltweite Garantie. Diese weltweite Garantie muss
bei einem von Olympus autorisierten Kundendienst vorgelegt
werden, bevor eine Reparatur im Rahmen der Garantie
ausgeführt werden kann. Diese Garantie gilt nur, wenn die
Garantiekarte und ein Kaufnachweis bei einem von Olympus
autorisierten Kundendienst vorgelegt werden. Bitte beachten
Sie, dass es sich bei dieser Garantie um eine Zusatzgarantie
handelt, von der die gesetzlichen Gewährleistungsrechte
des Kunden im Rahmen der oben genannten geltenden
nationalen Gesetzgebung zum Verbrauchsgüterkauf nicht
berührt werden.
2 Die folgenden Fälle sind auch dann nicht von der Garantie
umfasst, wenn sie innerhalb der oben genannten Garantiezeit
auftreten, so dass dem Kunden in den folgenden Fällen die
Kosten für etwaige Reparaturarbeiten in Rechnung gestellt
werden:
a. Für Schäden, die auf unsachgemäße Handhabung
(entgegen den Hinweisen und den Angaben in der
Bedienungsanleitung) zurückzuführen sind.
b. Für Schäden, die auf Reparaturen, Umbau,
Reinigung etc., die nicht von Olympus oder einer
Olympus-Kundendienststelle vorgenommen wurden,
zurückzuführen sind.
c. Für Schäden, die auf unsachgemäßen Transport, auf Fall
oder Erschütterungen etc. nach dem Kauf des Produkts
zurückzuführen sind.
d. Für Schäden, die auf Feuer, Erdbeben, Überschwemmung,
Blitzschlag und andere Naturkatastrophen
(höhere Gewalt), Umweltbeeinträchtigung oder
nicht vorschriftsgemäße Spannungsversorgung
zurückzuführen sind.
e. Für Schäden, die auf unsachgemäße oder unachtsame
Lagerung (wie z. B. bei besonders hohen Temperaturen,
hoher Luftfeuchtigkeit, in der Nähe von Insektiziden wie
Naphthalin oder schädlichen Chemikalien etc.) bzw.
unsachgemäße Wartung etc. zurückzuführen sind.
f. Für Schäden, die auf verbrauchte bzw. leere Batterien etc.
zurückzuführen sind.
g. Für Schäden, die auf das Eindringen von Sand, Schlamm
etc. in das Geräteinnere zurückzuführen sind.
h. Wenn die Garantiekarte nicht bei der Reparaturannahme
vorgelegt wird.
i. Wenn Angaben auf der Garantiekarte im Hinblick auf das
Kaufdatum (Jahr, Monat und Tag), den Kundennamen,
den Händlernamen sowie die Seriennummer, verändert
wurden.
j. Wenn der Kaufbeleg (Kassenbon) nicht zusammen mit der
Garantiekarte vorgelegt wird.
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