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Kundenservice & Hilfe
Sie haben Fragen? Als Gigaset-Kunde profitieren Sie von unserem umfangreichen Service-Angebot. Schnelle
Hilfe erhalten Sie in dieser Bedienungsanleitung und auf den Service-Seiten in unserem Gigaset-Online-
Portal.
Registrieren Sie bitte Ihr Gigaset-Telefon direkt nach dem Kauf unter www.gigaset.com/ch/service – so
können wir Ihnen bei Fragen oder beim Einlösen von Garantieleistungen umso schneller weiterhelfen. In Ihrem
Passwort geschützten persönlichen
Bereich können Sie persönliche Daten verwalten und mit unserem Kundenservice per
E-Mail in Kontakt treten.
In unserem stets aktuellen Online-Service unter www.gigaset.com/ch/service finden Sie:
Umfassende Informationen zu unseren Produkten
Zusammenstellung häufig gestellter Fragen und Antworten
Stichwortsuche für das schnelle Auffinden von Themen
Kompatibilitätsdatenbank: Testen Sie, welche Basis und welches Mobilteil sich miteinander kombinieren las-
sen
Produktvergleich: Vergleichen Sie die Produkteigenschaften mehrerer Produkte miteinander
Bedienungsanleitungen und aktuelle Software-Updates zum Download
E-Mail-Kontakt zum Kundenservice
Für weiterführende Fragen oder eine persönliche Beratung sind unsere Mitarbeiter telefonisch für Sie
erreichbar.
Kundenservice Schweiz 0848 212 000
(0,09 Fr. pro Minute aus dem Schweizer Festnetz. Für Anrufe aus den Mobilfunknetzen können abwei-
chende Preise gelten)
Wir weisen darauf hin, dass ein Gigaset-Produkt, sofern es nicht von einem autorisierten Händler im Inland ver-
kauft wird, möglicherweise auch nicht vollständig kompatibel mit dem nationalen Telefonnetzwerk ist. Auf der
Umverpackung (Kartonage) des Telefons, nahe dem abgebildeten CE-Zeichen, und auf der Unterseite der Basis
wird eindeutig darauf hingewiesen, für welches Land/welche Länder das jeweilige Gerät und das Zubehör ent-
wickelt wurde.
Wenn das Gerät oder das Zubehör nicht gemäß diesem Hinweis, den Hinweisen der Bedienungsanleitung oder
dem Produkt selbst genutzt wird, kann sich dies auf den Gewährleistungs- oder Garantieanspruch (Reparatur
oder Austausch des Produkts) auswirken.
Um von dem Gewährleistungsrecht/dem Garantieanspruch Gebrauch machen zu können, wird der Käufer des
Produkts gebeten, den Kaufbeleg beizubringen, der das Kaufdatum und das gekaufte Produkt ausweist.
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