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Zulassung
Dieses Gerät ist vorgesehen für den analogen Telefonanschluss im schweizer Netz.
Länderspezifische Besonderheiten sind berücksichtigt.
Hiermit erklärt die Gigaset Communications GmbH, dass dieses Gerät den grundlegenden Anforderungen und
anderen relevanten Bestimmungen der Richtlinie 1999/5/EC entspricht.
Eine Kopie der Konformitätserklärung nach 1999/5/EC finden Sie über folgende Internetadresse:
www.gigaset.com/docs

Garantieurkunde Schweiz

Dem Verbraucher (Kunden) wird unbeschadet seiner Mängelansprüche gegenüber dem Verkäufer eine Haltbar-
keitsgarantie zu den nachstehenden Bedingungen eingeräumt:
Neugeräte und deren Komponenten, die aufgrund von Fabrikations- und/oder Materialfehlern innerhalb von
24 Monaten ab Kauf einen Defekt aufweisen, werden von Gigaset Communications nach eigener Wahl gegen
ein dem Stand der Technik entsprechendes Gerät kostenlos ausgetauscht oder repariert. Für Verschleiss-
teile(z.B. Akkus, Tastaturen, Gehäuse, Gehäusekleinteile, Schutzhüllen – soweit im Lieferumfang enthalten)
gilt diese Haltbarkeitsgarantie für sechs Monate ab Kauf.
Diese Garantie gilt nicht, soweit der Defekt der Geräte auf unsachgemässer Behandlung und/oder Nichtbe-
achtung der Handbücher beruht.
Diese Garantie erstreckt sich nicht auf vom Vertragshändler oder vom Kunden selbst erbrachte Leistungen
(z.B. Installation, Konfiguration, Softwaredownloads). Handbücher und ggf. auf einem separaten Datenträger
mitgelieferte Software sind ebenfalls von der Garantie ausgeschlossen.
Als Garantienachweis gilt der Kaufbeleg mit Kaufdatum. Garantieansprüche sind innerhalb von zwei Mona-
ten nach Kenntnis des Garantiefalles geltend zu machen.
Ersetzte Geräte bzw. deren Komponenten, die im Rahmen des Austauschs an Gigaset Communications
zurückgeliefert werden, gehen in das Eigentum von Gigaset Communications über.
Diese Garantie gilt für in der Schweiz erworbene Neugeräte. Garantiegeberin ist die Gigaset Communica-
tions Schweiz GmbH, Bielstrasse 20, 4500 Solothurn, Switzerland.
Weiter gehende oder andere Ansprüche aus dieser Herstellergarantie sind ausgeschlossen. Gigaset Commu-
nications haftet nicht für Betriebsunterbrechung, entgangenen Gewinn und den Verlust von Daten, zusätzli-
cher vom Kunden aufgespielter Software oder sonstiger Informationen. Die Sicherung derselben obliegt
dem Kunden. Der Haftungsausschluss gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaft-
pflichtgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Kör-
pers oder der Gesundheit.
Durch eine erbrachte Garantieleistung verlängert sich der Garantiezeitraum nicht.
Soweit kein Garantiefall vorliegt, behält sich Gigaset Communications vor, dem Kunden den Austausch oder
die Reparatur in Rechnung zu stellen. Gigaset Communications wird den Kunden hierüber vorab informieren.
Gigaset Communications behält sich das Recht vor seine Servicearbeiten durch ein Subunternehmen ausfüh-
ren zu lassen. Anschrift siehe www.gigaset.com/ch/service
Eine Änderung der Beweislastregeln zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht
verbunden.
Zur Einlösung dieser Garantie, wenden sie sich bitte an unsere Hotline Tel. 0848 212 000.
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