Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Sachmängelhaftung (Gewährleistung) Und Garantie - Klever S45 Betriebsanleitung

Inhaltsverzeichnis

Werbung

50
10. Sachmängelhaftung (Gewährleistung)
und Garantie
Durch das am 01.01.2002 in Kraft getretene europäische
Gewährleistungsgesetz steht Ihnen eine Gewährleistungsfrist
von zwei Jahren zu. Diese gilt ab dem Kaufdatum bzw. der
Übergabe (Übergabedatum) des Rades durch den Fachhändler
an Sie. Als Nachweis gilt dafür der Kaufbeleg, den Sie unbe-
dingt aufbewahren sollten. Wir empfehlen Ihnen Ihr Pedelec
auf unserer Homepage www.klever.mobility.com registrieren.
Diese Gewährleistung betrifft alle Zubehörteile des gesamten
Pedelecs.
Gewährleistungsansprüche liegen vor:
wenn der Mangel schon vor dem Kauf des Pedelecs vorge-
legen hat
bei einem Material-, Herstellungs- oder Informationsfehler
wenn kein funktionsbedingter Verschleiß vorgelegen hat
(s. Kapitel 14)
Gewährleistungsansprüche liegen nicht vor:
bei Schäden durch Unfälle und höherer Gewalt
bei Schäden durch Missbrauch oder unsachgemäßen
Gebrauch
wenn es Teile betrifft, die einen funktionsbedingten Ver-
schleiß unterliegen (s. Kapitel 14), davon ausgenommen
sind Material- oder Produktionsfehler
bei Schäden durch mangelhafte Pflege und Wartung
bei Schäden durch mangelhaft durchgeführte Reparaturen
bei Schäden, die durch nachträglich angebrachte Zubehör-
teile entstanden sind, die nicht zum Lieferumfang gehörten
bei Folgeschäden, die durch eine nicht sofort behobenen,
frühzeitig erkannten Mangel entstanden sind
GarantIe

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis