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Klever S45 Betriebsanleitung Seite 51

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GarantIe
Darüber hinaus gewähren wir eine umfassende Garantie, die
über die gesetzlich vorgeschriebene Sachmängelhaftung (Ge-
währleistung) hinausgeht.
Zwei Jahre Garantie
■ Drei Jahre Garantie auf alle Antriebsmodule des elektri-
schen Systems: Motor, Steuerung, Display und Verkabelung
Zwei Jahre Garantie
■ Fünf Jahre Garantie gegen Rahmenbruch
Diese Garantie gilt nur für den Erstbesitzer bei Vorlage des
Kaufnachweises (Kaufquittung oder Kassenbeleg mit Kauf-
datum). Die Garantie gilt ausschließlich für Material- und
Verarbeitungsfehler
Bei begründeten Reklamationen wird der Artikel ersetzt oder
repariert. Darüber hinausgehende Ansprüche wie z. B.: Ersatz
von Vermögensschäden, Ausfallzeiten, Kosten für Leih-und
Mitgeräte, Fahrt- und Transportkosten oder entgangener
Gewinn, sind ausgeschlossen.
Diese Garantie gilt nicht für Schäden, die auf unsachgemäßen
Gebrauch, bei funktionsbedingten
Verschleiß, Unfallschäden, mutwillige Zerstörung, unsachge-
mäßen Zusammenbau oder Reparatur zurückzuführen sind.
1. Garantiereparaturen werden ausschließlich von Klever Mo-
bility oder einem autorisierten Fachhändler durchgeführt.
2. Kosten, durch eine im Vorfeld ausgeführte Reparatur eines
nicht autorisierten Händlers, werden nicht erstattet.
3. Austausch von Komponenten oder Reparaturen während
der Garantiezeit, führen nicht zu einer Verlängerung bzw.
zu einem Neubeginn der Garantie.
4. Jeder Akku unterliegt einem natürlichen Alterungsprozess.
Hinsichtlich des Akkus garantiert Ihnen Klever Mobility, das
dieser innerhalb der zwei Jahre oder alternativ nach 700
Ladezyklen noch mindestens über 60 % der ursprünglichen
Kapazität verfügt.
5. Die zweijährige Garantie beginnt mit dem Kaufdatum. Ein
Garantiefall ist unmittelbar anzuzeigen.
auf alle Fahrradteile
auf die Batterie
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