Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Sachmängelhaftung (Gewährleistung) Und Garantie - Klever B25 Betriebsanleitung

Inhaltsverzeichnis

Werbung

56
12. Sachmängelhaftung (Gewährleistung)
und Garantie
Durch das am 01.01.2002 in Kraft getretene europäische Ge-
währleistungsgesetz steht Ihnen eine Gewährleistungsfrist von
zwei Jahren zu. Diese gilt ab dem Kaufdatum bzw. der Über-
gabe (Übergabedatum) des Rades durch den Fachhändler an
Sie. Als Nachweis gilt dafür der Kaufbeleg, den Sie unbedingt
aufbewahren sollten. Wir empfehlen Ihnen Ihr Pedelec auf
unserer Homepage www.klever.mobility.com zu registrieren.
Diese Gewährleistung betrifft alle Zubehörteile des gesamten
Pedelecs.
Gewährleistungsansprüche liegen vor:
wenn der Mangel schon vor dem Kauf des Pedelecs vorge-
legen hat
bei einem Material-, Herstellungs- oder Informationsfehler
wenn kein funktionsbedingter Verschleiß vorgelegen hat
(s. Kapitel 14)
Gewährleistungsansprüche liegen nicht vor:
bei Schäden durch Unfälle und höherer Gewalt
bei Schäden durch Missbrauch oder unsachgemäßen
Gebrauch
wenn es Teile betrifft, die einen funktionsbedingten Ver-
schleiß unterliegen (s. Kapitel 14), davon ausgenommen
sind Material- oder Produktionsfehler
bei Schäden durch mangelhafte Pflege und Wartung
bei Schäden durch mangelhaft durchgeführte Reparaturen
bei Schäden, die durch nachträglich angebrachte Zubehör-
teile entstanden sind, die nicht zum Lieferumfang gehörten
bei Folgeschäden, die durch eine nicht sofort behobenen,
frühzeitig erkannten Mangel entstanden sind
GarantIe

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis