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Sachmängelhaftung (Gewährleistung) & Garantie - Klever N Rogue 45 Bedienungsanleitung

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Umwelt- & Rechtsrahmen
12. Sachmängelhaftung
(Gewährleistung) und Garantie
Durch das europäische Gewährleistungsgesetz steht Ihnen
eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren zu. Diese gilt
ab dem Kaufdatum bzw. der Übergabe (Übergabedatum)
des Klever Elektrofahrrads durch den Fachhändler
an Sie. Als Nachweis gilt dafür der Kaufb eleg, den Sie
unbedingt aufb ewahren sollten. Wir empfehlen Ihnen, Ihr
Elektrofahrrad auf unserer Website www.klever.mobility.com
zu registrieren. Die Gewährleistung betriff t alle Bauteile des
gesamten Elektrofahrrads
Gewährleistungsansprüche liegen vor:
• wenn der Mangel schon vor dem Kauf des Fahrzeugs
vorgelegen hat.
• bei einem Material-, Herstellungs- oder Informationsfehler.
• wenn kein funktionsbedingter Verschleiß vorgelegen hat (s.
Kapitel 7. Verschleiß).
Gewährleistungsansprüche liegen nicht vor:
• bei Schäden durch Unfälle und höhere Gewalt.
• bei Schäden durch Missbrauch oder unsachgemäßen
Gebrauch.
• wenn es Teile betriff t, die einen funktionsbedingten
Verschleiß unterliegen (s. Kapitel 7. Verschleiß), davon
ausgenommen sind Material- oder Produktionsfehler.
• bei Schäden durch mangelhafte Pfl ege und Wartung.
• bei Schäden durch mangelhaft durchgeführte Reparaturen.
• bei Schäden, die durch nachträglich angebrachte
Zubehörteile entstanden sind, die nicht zum Lieferumfang
gehörten.
• bei Folgeschäden, die durch einen nicht sofort behobenen,
frühzeitig erkannten Mangel entstanden sind.
Darüber hinaus gewähren wir eine umfassende Garantie,
die über die gesetzlich vorgeschriebene Sachmängelhaftung
(Gewährleistung) hinausgeht:
• Zwei Jahre Garantie auf alle Fahrradteile.
• Drei Jahre Garantie auf alle Antriebsmodule des
elektrischen Systems: Motor, Steuerung, Display und
Verkabelung.
• Zwei Jahre Garantie auf den Akku (siehe auch die weiter
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www.klever-mobility.com
unten angeführten Punkte).
• Fünf Jahre Garantie gegen Rahmenbruch.
Diese Garantie gilt nur für den Erstbesitzer dieses Klever
Elektrofahrrads bei Vorlage des Kaufnachweises (Kaufquittung
oder Kassenbeleg mit Kaufdatum). Die Garantie gilt
ausschließlich für Material- und Verarbeitungsfehler. Bei
begründeten Reklamationen wird der Artikel ersetzt oder
repariert. Darüber hinaus gehende Ansprüche wie z. B.:
Ersatz von Vermögensschäden, Ausfallzeiten, Kosten für
Leih- und Mitgeräte, Fahrt- und Transportkosten oder
entgangener Gewinn, sind ausgeschlossen. Diese Garantie
gilt nicht für Schäden, die auf unsachgemäßen Gebrauch, bei
funktionsbedingtem Verschleiß, Unfallschäden, mutwillige
Zerstörung, unsachgemäßen Zusammenbau oder Reparatur
zurückzuführen sind.
1.
Garantiereparaturen werden ausschließlich von
Klever Mobility oder einem autorisierten Fachhändler
durchgeführt.
2.
Kosten durch eine im Vorfeld ausgeführte Reparatur
eines nicht autorisierten Händlers werden nicht
erstattet.
3.
Austausch von Komponenten oder Reparaturen
während der Garantiezeit, führen nicht zu einer
Verlängerung bzw. zu einem Neubeginn der Garantie.
4.
Jeder Akku unterliegt einem natürlichen
Alterungsprozess. Hinsichtlich des Akkus garantiert
Ihnen Klever Mobility, dass dieser innerhalb der zwei
Jahre oder alternativ nach 700 Ladezyklen noch
mindestens über 60% der ursprünglichen Kapazität
verfügt.
5.
Die zweijährige Garantie beginnt mit dem Kaufdatum.
6.
Ein Garantiefall ist unmittelbar anzuzeigen.
Bitte beachten! Wenn Sie den Akku Ihres Klever
Elektrofahrrads auf unserer Website (www.klever-
mobility.com) registrieren, verlängert Klever die
Garantiedauer Ihres Akkus von zwei auf drei Jahre.
Innerhalb dieser Zeit oder alternativ nach 500 Ladezyklen
garantieren wir, dass Ihr Akku mindestens über 50% der
ursprünglichen Kapazität verfügt
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www.klever-mobility.com
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