zu dekompilieren, zu deassemblieren, zu verändern,
zurückzuassemblieren, zurückzuentwickeln, in eine allgemein
lesbare Form umzuwandeln oder ein von der Software
abgeleitetes Werk zu erstellen. Sie verpflichten sich, die
Software nicht in ein Land zu exportieren oder zu reexportieren,
das nicht im Einklang mit den Exportkontrollgesetzen der
Vereinigten Staaten von Amerika oder den
Exportkontrollgesetzen eines anderen, in diesem
Zusammenhang relevanten Landes steht.
14
Anhang