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Das Mitführen von Einachsanhängern an Heckan
baugeräten ist verboten.
3.1
Angebaute Geräte
1.
Vor dem An- und Abbau von Geräten an die Dreipunktaufhängung
Bedienungseinrichtung in die Stellung bringen, bei der unbeabsich-
tigtes Heben oder Senken ausgeschlossen ist.
2.
Beim Dreipunktanbau müssen die Anbaukategorien beim Schlepper
und Gerät unbedingt übereinstimmen oder abgestimmt werden.
3.
Im Bereich des Dreipunktgestänges besteht Verletzungsgefahr durch
Quetsch- und Scherstellen.
4.
Bei Betätigung der Außenbedienung für den Dreipunktanbau nicht
zwischen Traktor und Gerät treten.
5.
In der Transportstellung des Gerätes immer auf ausreichende
seitliche Arretierung des Schlepperdreipunktgestänges achten.
6.
Bei Straßenfahrt mit ausgehobenem Gerät muß der Bedienungshebel
gegen Senken verriegelt sein.
7.
Geräte vorschriftsmäßig anhängen/anbauen. Funktion des Anhänge
bremssystems kontrollieren. Herstellvorschriften beachten.
8.
Arbeitsgeräte sollen nur mit den dafür vorgesehenen Schleppern
transportiert und gefahren werden.
14

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