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Kyocera FS-C5100DN Anwenderhandbuch Seite 3

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Inhaltsverzeichnis

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ALLGEMEINE GARANTIEBEDINGUNGEN „VOR ORT"
1. Garantieumfang
Kyocera Mita gewährt eine Herstellergarantie ab Verkaufsdatum auf seine
Geräte und seine Optionen. Eine detaillierte Übersicht fi ndet sich in der
Bedienungsanleitung oder dem Produkt beiliegenden Garantiedokumenten in
der Geräteverpackung. Diese Garantie kann kostenpfl ichtig (KYOlife) erweitert
werden. Die Kyocera Mita Herstellergarantie besteht unabhängig von den
Ansprüchen des Kunden gegen seinen Verkäufer; insbesondere bleiben
Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer unberührt. Die Garantie bezieht
sich auf das in der Garantiekarte bezeichnete Gerät und dessen Optionen. Die
Geräte sind zum Zeitpunkt der Auslieferung von der Betriebssystem Software
auf dem „Stand der Technik". Nicht eingeschlossen in die Garantie sind daher
Störungen am Gerät oder fehlerhafte Ausdrucke, die durch Anwendungs-Software
verursacht wurden, insbesondere wenn diese nach dem Zeitpunkt der Auslieferung
entwickelt wurde. Ausgeschlossen von der Garantie sind Verbrauchsmaterialien
und Verschleißteile wie z.B. Toner und Papiereinzugsrollen. Inhalt der Garantie ist
nur die Reparatur oder der Austausch solcher Teile des Kyocera Mita Geräts oder
seiner Optionen, die infolge von Material- oder Herstellungsfehlern defekt sind.
Die Reparatur oder der Austausch bewirken keine Verlängerung der Garantiezeit.
Ausgetauschte Teile verbleiben nach der Reparatur direkt bei Kyocera Mita oder
autorisierter Service-Partner und gehen in das Eigentum von Kyocera Mita über.
Sofern ein maximal zulässiges Druckvolumen festgelegt ist, endet die Garantie
bereits vor Ablauf der Garantiefrist, sobald dieses Druckvolumen erreicht ist.
2. Garantiefristen, Ort der Garantieerfüllung
Kyocera Mita gewährt eine Herstellergarantie ab Verkaufsdatum auf seine
Geräte und seine Optionen. Eine detaillierte Übersicht fi ndet sich in der
Bedienungsanleitung oder dem Produkt beiliegenden Garantiedokumenten
in der Geräteverpackung. Diese Garantie kann kostenpfl ichtig (KYOlife)
erweitert werden. Die Garantie umfasst nach Wahl von Kyocera Mita kostenlose
Instandsetzung des Gerätes oder Austausch gegen gleichwertigen Ersatz. Der
Garantieservice wird vor Ort, d. h. beim Kunden oder an einem von Kyocera
Mita defi nierten Ort erbracht. Der Kunde stellt Kyocera Mita das defekte Gerät
am entsprechenden Ort zur Reparatur oder zum Austausch zur Verfügung.
Vor dem Austausch eines Gerätes ist der Kunde gehalten, Zubehör und
Verbrauchsmaterialien zu entfernen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Ersatz
bzw. Rückgabe von Zubehör und Verbrauchsmaterialien, die im Rahmen eines
Garantie bedingten Austauschs bei dem Gerät verblieben sind. Alle Teile und
Produkte, die im Rahmen der Garantie ausgetauscht werden, gehen in das
Eigentum von Kyocera Mita über. Sollte der Kunde im Falle eines Austausches
versäumen, das defekte Gerät zurückzusenden, wird ihm das Austauschgerät zum
gegenwärtigen oder zum letzten Listenpreis berechnet werden. Die Garantie
wird von Kyocera Mita direkt oder durch autorisierte Kyocera Mita Service-Partner
erfüllt. Die Reaktionszeit ist der nächste Arbeitstag, wobei die Instandsetzung
am Tag nach Eingang der Meldung beginnt, sofern dies bis 12:00 mittags erfolgt,
montags bis freitags während der üblichen Geschäftszeiten außer an den für
Kyocera Mita oder deren Service-Partner geltenden gesetzlichen Feiertagen.
Hinweis: Garantieangebot und -Umfang, Reaktions- und Servicezeiten, sowie
Transportbedingungen und Transportkosten von Kyocera Mita oder ihrer Service-
Partner können z.B. auf Grund nationalen Rechts in einigen europäischen Ländern
abweichend sein.
3. Ordnungsmäßiger Betrieb der Geräte
a) Die Geräte müssen innerhalb der von Kyocera Mita vorgegebenen
Produktspezifi kationen betrieben werden. Dies betrifft speziell die maximale
Druckauslastung, mit einer gleichmäßigen Verteilung des monatlichen
Druckvolumens, wie in der Bedienungsanleitung oder dem Produkt beiliegenden
Garantiedokumenten bezeichnet.
b) Es dürfen nur geeignete Druckmaterialien verwendet werden.
c) Die von Kyocera Mita in der Bedienungsanleitung angegebenen Wartungs- und
Pfl egehinweise sind unbedingt zu beachten.
d) Bei Erreichen des Wartungsintervalls muss der Kunde ein kostenpfl ichtiges
Maintenance-Kit bzw. Service-Kit von Kyocera Mita oder einem autorisierten
Kyocera Mita Service-Partner mit allen darin enthaltenen Teilen einbauen lassen.
Den Nachweis über den fristgerechten Einbau hat der Kunde zu führen.
4. Verhalten im Störungsfall
Im Störungsfall wendet sich der Kunde zuerst an das Kyocera Mita Call Center
(Hotline). Der Kunde ist bereit, mit Hilfe von telefonischer Beratung, die
Fehlerursache selbst zu beheben. Verweigert der Kunde dies, ist Kyocera Mita von
der Garantieleistung befreit. Ist eine Fehlerbehebung durch den Kunden selbst
nicht möglich, wird er über die für sein Produkt angebotenen Möglichkeiten
der Instandsetzung informiert. Stellt sich bei der Reparatur heraus, dass es sich
bei der beanstandeten Störung nicht um einen Garantiefall handelt, erhält der
Kunde einen entsprechenden Kostenvoranschlag. Wünscht der Kunde gleichwohl
eine Reparatur durch Kyocera Mita oder einen Service-Partner, hat er mit diesem
eine gesonderte Vereinbarung zu treffen.
5. Leistungsbefreiung
Der Kunde gewährt die zur Störungsbeseitigung nötige Zeit und Gelegenheit.
Verweigert der Kunde dies, ist Kyocera Mita von der Garantieleistung befreit.
6. Spezielle Ausnahmen von der Garantieleistung
Von der Garantieleistung sind insbesondere ausgenommen:
a) Schäden, die durch Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung entstanden
sind; dies sind z.B. Schäden durch Verschmutzung innerhalb des Gerätes infolge
unterlassener regelmäßiger Reinigung, Schäden durch Anschluss an falsche
Netzspannung sowie Schäden, die durch lokale Verhältnisse wie übermäßige
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Staubentwicklung, Luftfeuchtigkeit, Gase und Dämpfe etc. eingetreten sind;
b) Schäden, die durch Fremdeingriffe verursacht wurden; speziell mechanische
Beschädigungen an der Oberfl äche der Trommel;
c) Geräte, die nicht ordnungsgemäß betrieben wurden sowie unsachgemäß
angewendet oder unberechtigt verändert wurden;
d) Geräte, die über den zulässigen Nutzungsgrad hinaus betrieben wurden
welcher in der Bedienungsanleitung oder dem Produkt beiliegenden
Garantiedokumenten genannt wurde.
e) Geräte, die über den zulässigen monatlichen Nutzungsgrad bei ungleichmäßiger
Verteilung über den Monat betrieben werden;
f) Geräte, bei denen nicht in den vorgeschriebenen Intervallen Service- und
Maintenance-Kits installiert wurden;
g) Geräte, die nicht unter den jeweils vorgeschriebenen Umgebungsbedingungen
betrieben wurden;
h) Geräte, bei denen das Typenschild mit Serienummer fehlt oder manipuliert
wurde;
i) Geräte, die mit ungeeigneten Druckmedien (z.B. Spezialpapiere, Etiketten,
Folien, etc.) betrieben wurden;
j) Schäden, die auf sonstigen Verschulden des Kunden oder Dritter beruhen;
k) Schäden aufgrund von höherer Gewalt, Naturkatastrophen, etc.
l) Schäden, die zurückzuführen sind auf ungeeignete, nicht fehlerfrei arbeitende
Komponenten, sowie Schäden, die zurückzuführen sind auf ungeeignete
Komponenten von Drittherstellern, wie Speichermodule, Netzwerkkarten etc.
Besonderer Hinweis: Sollte ein Schaden aufgrund der Verwendung von nicht
Original Kyocera Mita Toner entstanden sein, so ist dieser Schaden grundsätzlich
von der Garantie ausgeschlossen.
7. Kostenpfl ichtige optionale Garantieerweiterung ( KYOlife )
Die KYOlife Garantieerweiterung kann innerhalb eines Jahres nach Kauf des
Geräts erworben und registriert werden. KYOlife erweitert die Standard
Herstellergarantie je nach Produkt auf 3, 4 oder 5 Jahre inklusive eines Vor-Ort
Service/Austausch Programms. Zur Geltendmachung von Garantieansprüchen
im Rahmen der erweiterten Garantie (KYOlife) ist die KYOlife Registrierung
Voraussetzung. Sollte im Falle einer Störungsmeldung seitens des Kunden die
Registrierung einer gültigen KYOlife Garantieerweiterung nicht festgestellt
werden, so hat der Kunde den Nachweis über das Vorliegen der Kyocera Mita
KYOlife Garantie zu führen. Dies kann nur durch die Vorlage des Kaufnachweises
für das Gerät in Verbindung mit dem Kaufnachweis von KYOlife erfolgen.
8. Manipulation
Garantiedokumente der Kyocera Mita sind Urkunden im Sinne des jeweiligen
Landesrechtes. Eigenmächtige Änderung oder Manipulation sind unzulässig und
führen zum Erlöschen der Garantieansprüche.
8. Haftung auf Schadensersatz
8.1 Bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pfl ichtverletzungen sowie im Falle
der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet
KYOCERA MITA für alle darauf zurückzuführenden Schäden uneingeschränkt,
soweit gesetzlich nichts anderes be stimmt ist.
8.2 Bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter ist die Haftung von
KYOCERA MITA für Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen
vorhersehbaren Schaden be grenzt.
8.3 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet KYOCERA MITA für Sach- und
Vermögensschäden nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspfl ichten. Auch dabei
ist die Haftung auf den vertrags typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8.4 Bei Verlust von Daten haftet KYOCERA MITA nur für denjenigen Aufwand, der
für die Wieder herstellung der Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch
den Vertrags partner erforderlich ist. Bei leichter Fahrlässigkeit von KYOCERA
MITA tritt diese Haftung nur ein, wenn der Vertragspartner unmittelbar vor der
zum Datenverlust führenden Maß nahme eine ordnungsgemäße Datensicherung
durchgeführt hat.
8.5 Eine Haftung nach den Vorschriften des deutschen Produkthaftungsgesetzes
bleibt hiervon unberührt.
9. Sonstiges
a) Die Beziehungen zwischen Kyocera Mita und dem Kunden unterliegen
ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Anwendung des
Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen
Warenkauf (UN-Kaufrecht) ist ausgeschlossen.
b) Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang
mit der Garantie ist das zuständige Gericht in Düsseldorf, Bundesrepublik
Deutschland, sofern keine anders lautenden gesetzliche Regelungen bestehen.
c) Überschriften in diesen Garantiebedingungen dienen lediglich der besseren
Orientierung. Sie sind für deren Auslegung ohne Bedeutung.
d) Sind oder waren einzelne Bestimmungen dieser Garantie ganz oder teilweise
unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt. Anstelle der unwirksam gewordenen Bestimmung gilt diejenige rechtlich
wirksame Regelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten
Zweck am nächsten kommt.
August 2008, Kyocera Mita, Technical Competence Center
*870CKDE30001*
*870CKDE30001*
20.08.2008 14:29:39 Uhr

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