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Betrieb; Sicherheitsbestimmungen Für Den Betrieb - Kubota KX015-4 Bedienungsanleitung

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Betrieb

Betrieb
Sicherheitsbestimmungen für den Betrieb
Die Sicherheitshinweise (Seite 14) sind einzuhalten.
Der Bagger darf nur unter Berücksichtigung des Abschnitts Bestimmungsgemäße Verwendung (Seite 17) be-
trieben werden.
Die Bedienung des Baggers ist nur ausgebildetem Personal erlaubt (Seite 12).
Die Bedienung des Baggers unter Drogen-, Medikamenten- oder Alkoholeinfluss ist verboten. Bei Übermü-
dung des Bedieners ist der Betrieb einzustellen. Der Bediener muss körperlich in der Lage sein, den Bagger
sicher bedienen zu können.
Der Bagger darf nur betrieben werden, wenn alle Schutzeinrichtungen voll funktionsfähig sind.
Vor dem Starten bzw. Arbeiten mit dem Bagger sicherstellen, dass niemand durch diese Handlung gefährdet
werden kann.
Vor der Inbetriebnahme muss der Bagger auf äußerlich erkennbare Schäden und Funktionsfähigkeit über-
prüft werden, die Tätigkeiten vor der Inbetriebnahme sind durchzuführen. Bei Mängeln darf der Bagger erst
nach Abstellung der Mängel in Betrieb genommen werden.
Es ist eng anliegende Arbeitskleidung gem. den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften zu tragen.
Während des Betriebes dürfen sich keine Personen – außer dem Bediener – in der Kabine aufhalten oder sie
besteigen.
Zum Ein- und Aussteigen sollte der Oberwagen so positioniert werden, dass der Bediener die Kette oder die
Stufe (wenn vorhanden) als Aufstiegshilfe nutzen kann.
Grundsätzlich ist beim Verlassen der Kabine der Motor abzustellen. In Ausnahmefällen, z. B. zur Fehlersu-
che, kann die Kabine auch bei laufendem Motor verlassen werden. Der Bediener hat unbedingt sicherzustel-
len, dass dabei die linke Bedienkonsole im angehobenen Zustand verbleibt. Die Bedienelemente dürfen nur
bewegt werden, wenn sich der Bediener auf dem Fahrersitz befindet.
Während des Betriebes darf der Bediener Arme, Beine oder den Oberkörper nicht aus den Fenstern oder aus
der Kabinentür hinauslehnen.
Verlässt der Bediener den Bagger (z. B. zwecks Pausen oder zum Arbeitsende), ist der Motor abzustellen
und der Bagger gegen Wiedereinschalten durch Mitnahme des Zündschlüssels zu sichern. Die Kabinentür ist
abzuschließen. Vor dem Verlassen des Baggers ist dieser so abzustellen, dass ein Wegrollen unmöglich ist.
Bei Arbeitsunterbrechungen ist immer der Löffel auf den Boden abzusetzen.
Das Laufenlassen des Motors in geschlossenen Räumen ist nicht erlaubt, es sei denn, in den Räumen be-
findet sich eine Abgasabsauganlage oder der Raum ist gut belüftet. Das Abgas enthält Kohlenmonoxid –
Kohlenmonoxid ist farb-, geruchlos und tödlich.
Niemals unter den Bagger kriechen, bevor nicht der Motor abgestellt, der Zündschlüssel abgezogen und der
Bagger gegen Wegrollen gesichert ist.
Niemals unter den Bagger kriechen, wenn dieser nur mit dem Löffel oder dem Planierschild angehoben ist.
Immer geeignete Unterstellmaterialien verwenden.
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Diese Anleitung auch für:

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