Sicherheitseinrichtungen
Vor jedem Ingangsetzen des Baggers müssen alle Sicherheitseinrichtungen sachgerecht angebracht und funkti-
onsfähig sein. Eine Manipulation an den Sicherheitseinrichtungen, z. B. Überbrücken von Endlagenschaltern, ist
verboten.
Schutzeinrichtungen dürfen nur entfernt werden nach
Stillstand und Ausschalten des Baggers,
Absicherung gegen Wiedereinschalten (Anlassschalter in Stellung STOP und Schlüssel abgezogen).
Verriegelung der Bedienelemente
Der rechte und linke Bedienhebel (3 und 6), die Fahrhebel (2), das
Auslegerschwenkpedal (1) sowie der Planierschildhebel (5) sind bei
angehobener Konsole (7) außer Funktion. Dadurch ist ein sicheres
Ein- und Aussteigen möglich. Das Entriegeln und Anheben der Kon-
sole erfolgt mit der Bedienhebelverriegelung (4).
Manuelle Motorabstellung
Der Motor wird abgestellt, wenn der Anlassschalter (2) in Stellung
STOP geschaltet wird.
Lässt sich der Motor nicht abstellen, die manuelle Motorabstellung
betätigen, um den Motor abzustellen.
Zum Abstellen des Motors:
Knopf (1) ziehen, bis der Motor abgestellt ist.
Nachdem der Motor zum Stillstand gekommen ist, den Knopf
wieder eindrücken.
Schutzaufbau Fahrerschutzdach und Kabine
Der Bagger ist mit einem Schutzaufbau versehen, der den Bediener beim Umstürzen oder Über-
schlagen des Baggers und bei herabfallenden Gegenständen vor schweren Verletzungen oder
Tod schützt.
Fahrerschutzdach und Kabine sind nach aktuellen Sicherheitsstandards konstruiert und geprüft als:
Überrollschutz
26
ROPS (Roll Over Protective Structure)
Sicherheitsbestimmungen
1
2
3
4
5
6
7