Sicherheitsbestimmungen
Grundlegende Sicherheitshinweise
Für den Betrieb der vorbezeichneten Bagger gilt die EG-Arbeitsmittel-Benutzungs-Richtlinie (89/655/EWG
i. d. F. 95/63/EG) vom 30.11.1989 und vom 05.12.1995.
Für die Wartung und Instandsetzung gelten die Angaben in dieser Bedienungsanleitung.
Ggf. sind die landesspezifischen Vorschriften anzuwenden.
Verpflichtungen, Haftung und Gewährleistung
Grundvoraussetzung für den sicherheitsgerechten Umgang und den störungsfreien Betrieb des Baggers ist die
Kenntnis der Sicherheitshinweise und der Sicherheitsvorschriften.
Diese Bedienungsanleitung, insbesondere die Sicherheitshinweise, sind von allen Personen zu beachten, die am
oder mit dem Bagger arbeiten. Darüber hinaus sind die für den jeweiligen Einsatzort geltenden Regeln und Vor-
schriften zur Unfallverhütung zu beachten.
Gefahren im Umgang mit dem Bagger
Die Bagger sind nach dem Stand der Technik und den anerkannten sicherheitstechnischen Regeln gebaut.
Dennoch können bei ihrer Verwendung Gefahren für Leib und Leben des Benutzers oder Dritter bzw. Beein-
trächtigungen am Bagger oder an anderen Sachwerten entstehen. Die Bagger sind nur zu benutzen
für die bestimmungsgemäße Verwendung und
in sicherheitstechnisch einwandfreiem Zustand.
Störungen, die die Sicherheit beeinträchtigen können, sind umgehend zu beseitigen.
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