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Wichtige Sicherheitshinweise - Det-Tronics X5200 Betriebsanleitung

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Tabelle 3 - UV- und IR-absorbierende Gase und Dämpfe
Es folgt eine nicht vollständige Liste von Verbindungen, die
UV-Strahlung in erheblichem Maße absorbieren . Es handelt
sich dabei in der Regel um gefährliche Dämpfe . Obwohl diese
Gase bei geringen Mengen nur relativ geringe Auswirkungen
haben, können hohe Konzentrationen in der Atmosphäre die
UV-Erkennung behindern . Weiterhin ist zu bestimmen, ob große
Mengen dieser Gase durch ein Feuer verursachendes Ereignis
freigegeben werden können .
Azetaldehyd
Azeton
Acrylnitril
Äthylacrylat
Methylacrylat
Äthanol
Ammoniak
Anilin
Benzol
1,3 Butadien
2—Butanon
Butylamin
Chlorbenzol
1-Chlor-1-Nitropropan
Chloropren
Cumol
Cyclopentadien
O-Dichlorbenzol
P-Dichlorbenzol
Wenn bei einer Anwendung UV-absorbierende Gase eine Rolle
spielen können, sind entsprechende Vorkehrungen zu treffen .
Die Melder können dichter am potenziellen Gefahrenbereich
positioniert
werden,
und/oder
Meldesystems kann erhöht werden . Weitere Informationen dazu
können beim Hersteller angefordert werden .
Substanzen wie Methan, Propan, Butan, Hexan, Kampfer und
Oktan absorbieren keine UV-Strahlung .
Die Absorption von Infrarotstrahlung im Bereich von 4,2 bis
4,7  µm ist bei den meisten organischen Dämpfen kein Problem
großer Bedeutung, mit Ausnahme von Verbindungen mit
Dreifachbindung wie Acetylen, Nitrile, Silan oder Isocyanate .
Kohlendioxidkonzentrationen, die über der üblichen Konzentration
in der Atmosphäre liegen, können ebenfalls eine deutliche
Verringerung der Empfindlichkeit bei der Feuererkennung
verursachen .
13.1
Methylmethacrylat
Alpha-Methylstyrol
Naphthalin
Nitroethan
Nitrobenzol
Nitromethan
1-Nitropropan
2-Nitropropan
2-Pentanon
Phenol
Pyridin
Hydrogensulfid
Styren
Tetrachlorethylen
Toluol
Trichloethylen
Vinyltoluol
Xylol
die
Empfindlichkeit
des

WICHTIGE SICHERHEITSHINWEISE

I n ex p l o s i o n s g e f ä h rd e te n B e re i ch e n d a r f d i e
Melderbaugruppe bei anliegender Versorgungsspannung
nicht geöffnet werden. Der Melder enthält nur begrenzt zu
wartende Komponenten und sollte niemals geöffnet wer-
den. Durch das Öffnen des Melders können kritische opti-
sche Ausrichtungen und Kalibrierungsparameter verän-
dert und dadurch erhebliche Schäden verursacht werden.
Die Verdrahtungsverfahren in dieser Betriebsanleitung
sollen eine ordnungsgemäße Funktion des Geräts
unter normalen Bedingungen gewährleisten. Wegen
der vielen unterschiedlichen nationalen und inter-
nationalen Verdrahtungsbestimmungen und -vor-
schriften kann eine vollständige Einhaltung dieser
Verordnungen nicht garantiert werden. Die gesamte
Verdrahtung muss den nationalen und internationalen
Bestimmungen und Verordnungen entsprechen. Im
Zweifelsfall ist vor der Verdrahtung des Systems die
zuständige Behörde zu konsultieren. Die Installation
muss von ordnungsgemäß geschulten Personen
durchgeführt werden.
Vor der Durchführung von Meldesystemprüfungen oder
Wartungsarbeiten müssen Feuerlöscheinrichtungen
deaktiviert werden, um eine unerwünschte Betätigung
oder Alarmauslösung zu verhindern.
Die UVIR-Flammenmelder müssen an Orten installiert
werden, an denen ein geringes Risiko für mechani-
sche Beschädigungen besteht.
Vor der Aktivierung des Systems muss die Schutzkappe
auf der Vorderseite des Melders entfernt werden.
Beim Umgang mit elektrostatisch empfindlichen
Geräten sind entsprechende Vorsichtsmaßnahmen
einzuhalten.
Die Quellröhre ist eine geschlossene Gasröhre, die
Neon, Wasserstoff und Spuren von Krypton 85 (Kr
einem radioaktiven Material, enthält. Das Gasvolumen
innerhalb der Röhre ist 0,6  ml pro Röhre insgesamt;
entsprechend ist die Gasmischung nicht entflammbar.
Wird die Gasröhre undicht, so entsteht keine ent-
flammbare Mischung. Das Gas verteilt sich umgehend
in der Umgebungsatmosphäre und stellt kaum eine
Gefahr dar. Kryptongas und seine radioaktiven Isotope
sind reaktionsträge und werden nicht vom Körper
aufgenommen. Für die UVIR-Melder müssen keine
besonderen Verhaltensvorschriften beachtet werden.
Es ist keine Schutzausrüstung erforderlich.
6
WARNUNG
VORSICHT
VORSICHT
VORSICHT
ACHTUNG
ACHTUNG
ACHTUNG
85
),
95-2546

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