Ketten dürfen nicht mehr verwendet werden, wenn:
Verformungen, Anrisse, Korrosionsnarben vorhanden sind.
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der Drahtdurchmesser des Kettengliedes um 10% der
Nenndicke abgenommen hat.
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ein einzelnes Kettenglied bleibend gedehnt wurde.
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sich ein Einzelglied um mehr als 2% vergrößert hat.
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sich bei einer Mess-Strecke über 11 Kettenglieder die innere
Teilung um mehr als 2% vergrößert hat.
Einsatzmöglichkeiten | 29