2.4
Persönliche Schutzausrüstung
Beim Umgang mit den hydraulischen Rettungszylindern ist das Tragen von persön-
licher Schutzausrüstung (PSA) unbedingt erforderlich, um eine Gefährdung für das
Bedienpersonal zu minimieren.
Bei allen Arbeiten ist grundsätzlich folgende Schutzkleidung zu tragen:
Arbeitsschutzkleidung
Beim Arbeiten ist eine anliegende Arbeitskleidung mit engen Ärmeln
und ohne abstehende Teile zu tragen. Sie dient vorwiegend zum
Schutz vor Erfassen durch bewegliche Geräteteile.
Sicherheitsschuhe
Zum Schutz vor schweren herabfallenden Teilen und Ausrutschen
auf rutschigem Untergrund sind stets Sicherheitsschuhe mit Stahl-
kappen zu tragen.
Arbeitshandschuhe
Zum Schutz vor scharfen Kanten und Glassplittern sind beim Betrieb
der Geräte Arbeitshandschuhe zu tragen.
Helm mit Gesichtschutz
Zum Schutz vor herumfliegenden oder herabfallenden Teilen und
Glassplittern muss ein Helm mit Gesichtschutz getragen werden.
Schutzbrille
Zusätzlich zum Gesichtschutz muss eine Schutzbrille getragen
werden, um die Augen vor Splittern zu schützen.
Bei besonderen Arbeiten sollte zusätzlich getragen werden:
Gehörschutz
Zum Schutz vor Gehörschäden sollte zusätzlich zur grundsätz-
lichen Schutzausrüstung auch ein Gehörschutz getragen werden.
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