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Lexmark 5000 Series Benutzerhandbuch Seite 168

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Inhaltsverzeichnis

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ERKLÄRUNG ZUR BESCHRÄNKTEN GARANTIE. Lexmark garantiert, dass die Datenträger (z. B. Diskette oder CD) mit dem
Softwareprogramm (falls vorhanden) während des Garantiezeitraums bei normaler Verwendung frei von Material- und
Verarbeitungsfehlern sind. Der Garantiezeitraum beträgt neunzig (90) Tage und beginnt am Tag der Lieferung des
Softwareprogramms an den ursprünglichen Endbenutzer. Diese beschränkte Garantie gilt nur für Datenträger mit dem
Softwareprogramm, die neu von Lexmark bzw. einem autorisierten Lexmark-Händler oder -Lieferanten gekauft wurden. Lexmark
ersetzt das Softwareprogramm für den Fall, dass der Datenträger nicht mit den Bestimmungen dieser beschränkten Garantie
übereinstimmt.
2
GEWÄHRLEISTUNG. DIE NUTZUNG DER SOFTWARE IST OPTIONAL UND KOSTENLOS. LEXMARK ÜBERNIMMT DAHER
KEINE GEWÄHRLEISTUNG FÜR IHRE GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT, INSBESONDERE FÜR DIE TAUGLICHKEIT ZU DEN VON
IHNEN BEZWECKTEN NUTZUNGSMÖGLICHKEITEN. Selbstverständlich gewährleistet Lexmark, dass durch das Herunterladen
und bestimmungsgemäße Nutzen der Software gemäß dieser Lizenzvereinbarung kein Schaden an Ihrem Computer und den darauf
befindlichen Programmen und Daten ausgelöst wird. Falls derartige Vorschriften gelten, beschränkt Lexmark hiermit jegliche Haftung
für Verstöße gegen diese Vorschriften auf eine der folgenden Möglichkeiten. Ersatz des Softwareprogramms oder Rückerstattung
des für das Softwareprogramm bezahlten Preises.
3
LIZENZERTEILUNG. Lexmark erteilt Ihnen die folgenden Rechte ausschließlich für den Fall, dass Sie alle Bestimmungen und
Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung einhalten:
a
Verwendung. Sie dürfen eine (1) Kopie der Software verwenden. Der Begriff "Verwendung" beinhaltet das Aufbewahren, Laden,
Installieren, Ausführen oder Anzeigen der Software. Falls Sie eine Lizenz von Lexmark für die simultane Verwendung des
Softwareprogramms besitzen, müssen Sie die Anzahl der autorisierten Benutzer auf die in Ihrer Vereinbarung mit Lexmark
festgelegte Anzahl beschränken. Sie dürfen die Komponenten der Software nicht zur Verwendung auf mehreren Computern
aufteilen. Daneben dürfen Sie eine Sicherheitskopie erstellen.
b
Keine Veröffentlichung. Eine (1) Kopie des Softwareprogramms darf ausschließlich zum Zwecke der Sicherung, Archivierung
oder Installation erstellt werden, vorausgesetzt, die Kopie enthält alle Hinweise bezüglich des Eigentümers des ursprünglichen
Softwareprogramms. Sie dürfen das Softwareprogramm nicht auf ein öffentliches Netzwerk oder ein Händlernetzwerk kopieren.
c
Vorbehalt der Rechte. Das Softwareprogramm, einschließlich aller Schriftarten, ist urheberrechtlich geschützt und in Besitz
von Lexmark International, Inc. und/oder seinen Händlern. Lexmark behält sich alle nicht ausdrücklich in dieser
Lizenzvereinbarung gewährten Rechte vor.
d
Freeware. Ungeachtet der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung erhalten Sie eine Lizenz für die Teile
des Softwareprogramms oder das gesamte Softwareprogramm, die unter öffentlicher Lizenz von Drittanbietern ("Freeware")
bereitgestellt werden. Die erhaltene Lizenz unterliegt den Bestimmungen und Bedingungen der mit der Freeware gelieferten
Softwarelizenzvereinbarung, ob in Form einer eigenständigen Vereinbarung, einer gepackten Lizenz oder einer elektronischen
Lizenzvereinbarung beim Herunterladen. Ihre Verwendung der Freeware wird gänzlich durch die Bestimmungen und
Bedingungen einer derartigen Lizenz geregelt.
4
KEINE VERÄNDERUNG DER SOFTWARE. Sie dürfen das Softwareprogramm an einen anderen Endbenutzer übertragen. Bei
einer Übertragung müssen alle Softwarekomponenten, Medien, gedruckten Materialien und diese Lizenzvereinbarung oder deren
Komponenten enthalten sein. Bei der Übertragung darf es sich nicht um eine indirekte Übertragung handeln, wie z. B. eine
Kommission. Vor der Übertragung muss der Endbenutzer, der das übertragene Softwareprogramm erhält, allen Bestimmungen
dieser Lizenzvereinbarung zustimmen. Nach der Übertragung des Softwareprogramms wird Ihre Lizenz automatisch gekündigt. Sie
dürfen das Softwareprogramm lediglich im in dieser Lizenzvereinbarung vereinbarten Umfang vermieten, unterlizenzieren oder
zuweisen. Zuwiderhandlungen sind nicht rechtswirksam.
5
AKTUALISIERUNGEN. Sie müssen eine Lizenz für das ursprüngliche Softwareprogramm besitzen, das von Lexmark für die
Aktualisierung festgelegt wurde, um ein als Aktualisierung festgelegtes Softwareprogramm zu verwenden. Nach der Aktualisierung
dürfen Sie das ursprüngliche Softwareprogramm nicht mehr verwenden, das die Grundlage für die Aktualisierung darstellte.
6
KEINE VERÄNDERUNG DER SOFTWARE. Sie dürfen das Softwareprogramm nicht bearbeiten, entschlüsseln, verändern,
rekonstruieren, disassemblieren, neu kompilieren oder anderweitig übersetzen außer in dem ausdrücklich durch geltendes Gesetz
erlaubten Umfang zum Zweck der Interoperabilität, Fehlerkorrektur und Sicherheitsüberprüfung. Falls Sie die Rechte dazu besitzen,
müssen Sie Lexmark schriftlich über jeden Versuch einer Rekonstruktion, einer Disassemblierung oder neuen Kompilierung
informieren. Sie dürfen das Softwareprogramm nur entschlüsseln, wenn es für die rechtmäßige Verwendung des
Softwareprogramms erforderlich ist.
7
ZUSÄTZLICHE SOFTWARE. Diese Lizenzvereinbarung gilt für Aktualisierungen oder Erweiterungen zum ursprünglichen von
Lexmark bereitgestellten Softwareprogramm, falls Lexmark keine anderen Bestimmungen gemeinsam mit der Aktualisierung oder
der Erweiterung bereitstellt.
8
ANSPRUCHSBESCHRÄNKUNGEN. Die gesamte Haftung von Lexmark, seine Lieferanten, Tochterunternehmen und Händlern
und Ihr ausschließlicher Rechtsanspruch bestehen in Folgendem: Lexmark gewährleistet die oben beschriebene, ausdrücklich
beschränkte Garantie. Falls Lexmark für fehlerhafte Datenträger nicht wie in der Garantie angegeben haftet, können Sie die Lizenz
beenden. Ihnen werden nach Zurücksenden aller Kopien des Softwareprogramms die Kosten zurückerstattet.
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