3. Der Garantieanspruch erlischt, wenn Reparaturen oder Eingriffe von
Personen vorgenommen werden, die hierzu von uns nicht ermächtigt
sind, oder wenn unsere Geräte mit Ergänzungs- oder Zubehörteilen
versehen werden, die nicht auf unsere Geräte abgestimmt sind.
4. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist,
noch setzten sie eine neue Garantiefrist in Lauf. Die Garantiefrist für
eingebaute Ersatzteile endet mit der Garantiefrist für das ganze Gerät.
5. Weitergehende und andere Ansprüche, insbesondere solche auf Ersatz
außerhalb des Gerätes entstandener Schäden sind – soweit eine Haftung
nicht zwingend gesetzlich angeordnet ist – ausgeschlossen. Wir haften
also nicht für zufällige, indirekte oder sonstige Folgeschäden aller Art, die
zu Nutzungseinschränkungen, Datenverlusten, Gewinneinbußen oder
Betriebsausfall führen.
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