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Sicherheit; Bestimmungsgemäße Verwendung; Mögliche Fehlanwendung; Allgemeine Gefahrenquellen - Cramer LS Compact Betriebsanleitung

Universalsauger
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2

Sicherheit

2.1
Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Maschine ist als Laub- und Abfallsauger geeignet.
Jede
darüber
hinausgehende
bestimmungsgemäß. Für hieraus resultierende Schäden haftet
der Hersteller nicht; das Risiko hierfür trägt allein der Benutzer.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die Einhaltung
der
vom
Hersteller
vorgeschriebenen
Wartungsbedingungen.
2.2
Mögliche Fehlanwendung
Verboten ist insbesondere:
 Drähte, Kabel oder schwere Steine aufzusaugen. Folgen wären
Schäden an der Maschine und Verletzungen durch das
Fortschleudern.
 Gegenstände mit dem Fuß unter den Saugrüssel zu schieben.
(Verletzungsgefahr!)
 Stoffe einzusaugen, die das Gebläse zum Blockieren bringen
könnten. (Sachschaden!)
2.3

Allgemeine Gefahrenquellen

2.3.1

Anwendung und Bedienung

 Vor Arbeitsbeginn ist die Maschine inkl. der Anbaugeräte auf den
ordnungsgemäßen Zustand und die Betriebssicherheit zu prüfen.
 Die Bedienperson hat die Maschine bestimmungsgemäß zu
verwenden.
 Die Maschine ist nur für die in der Anleitung ausgewiesenen
Beläge zugelassen.
 Bedienung der Maschine nur von Personen, die in der
Handhabung unterwiesen sind oder ihre Fähigkeiten zum Bedienen
nachgewiesen haben und ausdrücklich mit der Benutzung
beauftragt sind.
 Beim Starten des Motors dürfen keine weiteren Personen in der
unmittelbaren Nähe der Maschine sein.
 Alle Sicherheitseinrichtungen müssen ordnungsgemäß angebracht
sein und funktionieren.
 Die Maschine niemals unbeaufsichtigt lassen.
 Beim Verlassen der Maschine den Motor abschalten und die
Maschine gegen unbeabsichtigte Bewegungen sichern.
 Die Bedienperson ist für Unfälle mit anderen Personen oder deren
Eigentum verantwortlich.
2.3.2

Produktspezifische Gefahren

 Keine leichtentzündlichen Stoffe oder heiße Gegenstände (z.B.
Grillkohle) einsaugen (Lebensgefahr durch Verbrennungen!).
2.3.3

Gefahren durch Motorbetrieb

 Nicht während des Betriebes und direkt danach Motorteile
berühren. Erhebliche Verbrennungsgefahr durch heiße
Oberflächen.
 Vor allen Arbeiten an der Maschine sowie vor Wartungs-,
Reinigungs- und Reparaturarbeiten den Motor abstellen und
abkühlen lassen.
 Benzin nicht bei laufenden Motor nachfüllen, es besteht
Lebensgefahr durch Verbrennungs- und Explosionsgefahr.
 Verschüttetes Benzin sofort mit einem Tuch entfernen, es besteht
Lebensgefahr durch Verbrennungs- und Explosionsgefahr.
 Benzin in dafür vorgesehenen Behältern aufbewahren.
 Abgase sind giftig und gesundheitsschädlich, sie dürfen nicht
eingeatmet werden.
 Der Betrieb in geschlossenen Räumen ist untersagt.
2.3.4

Gefahren beim Fahrantrieb

 Ohne Anbaugeräte nur Steigungen bis 12 % befahren
 Mit Anbaugeräten nur Steigungen bis 2 % befahren
 Quer zur Fahrtrichtung nur Steigungen bis 12 % befahren.
Universalsauger
Originalbetriebsanleitung
Verwendung
gilt
als
nicht
Bedienungs-
und
2.3.5
Gefahren für Kinder und Haustiere
 Die Bedienperson muss auf die örtlichen Gegebenheiten achten,
wie Lärmauswirkung auf Personen und Tiere.
 Die Maschine darf niemals am Hang abgestellt werden.
 Kinder und Haustiere/Nutztiere dürfen sich nicht in direkter Nähe
der Maschine aufhalten.
 Kinder dürfen nicht mit der Maschine spielen.
2.4

Wartung

 Instandsetzung-, Wartungs- und Reinigungsarbeiten sowie die
Beseitigung von Funktionsstörungen dürfen grundsätzlich nur bei
ausgeschaltetem Antrieb und stillstehendem Motor vorgenommen
werden. Gegebenenfalls sind die Zündkerzenstecker abzuziehen.
 Die Reinigung die Maschine darf nicht mit Spritzwasser erfolgen
(Gefahr von Kurzschlüssen oder anderen Schäden).
 Sicherheitsüberprüfung nach den örtlich geltenden Vorschriften für
ortsveränderliche gewerbliche genutzte Geräte beachten.
 Arbeiten an der Maschine immer mit geeigneten Arbeitswerk-
zeugen durchführen.
 Nur Originalersatzteile des Herstellers verwenden.
2.5

Personal und Benutzerqualifikation

 Personen mit eingeschränkten physischen, sensorischen oder
geistigen Fähigkeiten oder mangels Erfahrung und/oder Wissen
dürfen die Maschine nicht benutzen, außer eine für ihre Sicherheit
zuständige Person beaufsichtigt die Bedienung oder Einweisung.
 Jugendlichen unter 16 Jahre ist die Bedienung der Maschine
verboten.
 Die Reaktionsfähigkeit des Benutzers darf nicht beeinflusst sein,
z.B. durch Drogen, Alkohol oder Medikamente.
 Die Bedienperson muss in der Handhabung der Maschine
unterwiesen worden sein.
 Die Bedienperson muss mit den Hinweisen in der Anleitung
vertraut sein.
2.6

Sicherheitskennzeichnungen

Diese Warnplaketten an der Maschine weisen Sie auf mögliche
Gefahren hin, um ernsthafte Verletzungen oder Sachschäden
vermeiden zu helfen. Falls Plaketten sich abgelöst haben sollten oder
unleserlich geworden sind, wenden Sie sich bitte für Ersatz an Ihren
Cramer-Händler.
Vor Inbetriebnahme die Betriebsanleitung und
Sicherheitshinweise lesen und beachten.
Gefahr durch fortschleudernde Teile bei
laufendem Motor. Sicherheitsabstand von 3m
einhalten.
Genügend Abstand zu heißen Flächen
halten.
Verletzungsgefahr durch rotierende Teile.
Maschinenteile nur dann berühren, wenn sie
vollständig zu Stillstand gekommen sind.
Bei Betrieb ist ein Gehör und Sichtschutz zu
tragen.
2.7
Erforderliche Schutzausrüstung zur Bedienung
 Festes Schuhwerk
 Enganliegende Kleidung
 Gehörschutz
 Sicherheitshandschuhe
 Schutzbrille
Beachten Sie zusätzlich die Informationen unter den
Unfallverhütungsvorschriften.
-4
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