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Sicherheit; Bestimmungsgemäße Verwendung; Mögliche Fehlanwendung; Allgemeine Gefahrenquellen - Cramer KM 70 G Bauart 02 Betriebsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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Sicherheit

2.1
Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Maschine ist als Kehrmaschine zum Kehren und
Aufsammeln (bei Anbau eines Kehrgutbehälters) von
Laub und Abfall zugelassen.
Jede darüber hinausgehende Verwendung gilt als
nicht bestimmungsgemäß. Für hieraus resultierende
Schäden haftet der Hersteller nicht; das Risiko hierfür
trägt allein der Benutzer.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die
Einhaltung
der
vom
Bedienungs- und Wartungsbedingungen.
2.2
Mögliche Fehlanwendung
• Keine Drähte, Kabel oder schwere Steine aufsammeln.
(Gefahr von Schäden an der Maschine und
Verletzungsgefahr!)
• Keine Gegenstände mit dem Fuß unter die Kehrbürsten
schieben. (Verletzungsgefahr!)
• Keine Stoffe einsammeln, die die Kehrbürsten zum
Blockieren bringen könnten. (Sachschaden!)
2.3

Allgemeine Gefahrenquellen

2.3.1

Anwendung und Bedienung

• Vor Arbeitsbeginn ist die Maschine inkl. der Anbaugeräte
auf den ordnungsgemäßen Zustand und die
Betriebssicherheit zu prüfen.
• Die Bedienperson hat die Maschine bestimmungsgemäß
zu verwenden.
• Der Betrieb in geschlossenen Räumen ist untersagt.
• Die Maschine ist nur für die in der Anleitung
ausgewiesenen Beläge zugelassen.
• Bedienung der Maschine nur von Personen, die in der
Handhabung unterwiesen sind oder ihre Fähigkeiten zum
Bedienen nachgewiesen haben und ausdrücklich mit der
Benutzung beauftragt sind.
• Beim Starten des Motors dürfen keine weiteren Personen
in der Nähe der Maschine sein.
• Alle Schutzeinrichtungen müssen ordnungsgemäß
angebracht sein und funktionieren.
• Die Maschine niemals unbeaufsichtigt lassen.
• Beim Verlassen der Maschine Motor abschalten und die
Maschine gegen unbeabsichtigte Bewegungen sichern.
• Die Bedienperson ist für Unfälle mit anderen Personen
oder deren Eigentum verantwortlich.
2.3.2

Produktspezifische Gefahren

• Keine leichtentzündlichen Stoffe oder heiße Gegenstände
(z.B. Grillkohle) einsammeln (Lebensgefahr durch
Verbrennungen!).
2.3.3

Gefahren durch Motorbetrieb

• Nicht während des Betriebs und danach Motorteile
berühren. Erhebliche Verbrennungsgefahr durch heiße
Oberflächen.
• Vor allen Arbeiten an der Maschine sowie vor Wartungs-,
Reinigungs- und Reparaturarbeiten Motor abstellen und
abkühlen lassen.
• Benzin nicht bei laufenden Motor nachfüllen, es besteht
Lebensgefahr durch Verbrennungs- und
Explosionsgefahr.
Kehrmaschine
Originalbetriebsanleitung
Hersteller
vorgeschriebenen
• Verschüttetes Benzin sofort mit einem Tuch entfernen, es
besteht Lebensgefahr durch Verbrennungs- und
Explosionsgefahr.
• Benzin in dafür vorgesehenen Behältern aufbewahren.
• Abgase sind giftig und gesundheitsschädlich, sie dürfen
nicht eingeatmet werden.
2.3.4

Gefahren beim Fahrantrieb

• Ohne Anbaugeräte nur Steigungen bis 12 % befahren
• Mit Anbaugeräten nur Steigungen bis 2 % befahren
• Quer zur Fahrtrichtung nur Steigungen bis 12 % befahren
• Beim Arbeiten am Hang → Vorsicht beim Ausheben der
Anbaugeräte
2.3.5
Gefahren für Kinder, ältere Personen und
Haustiere
• Die Bedienperson muss auf die örtlichen Gegebenheiten
achten, wie Lärmauswirkung auf Personen und Tiere.
• Die Maschine darf niemals am Hang abgestellt werden.
• Kinder, ältere Personen und Haustiere/Nutztiere dürfen
sich nicht in direkter Nähe der Maschine aufhalten.
• Kinder dürfen nicht mit der Maschine spielen.
2.4

Wartung

• Instandsetzung-, Wartungs- und Reinigungsarbeiten
sowie die Beseitigung von Funktionsstörungen dürfen
grundsätzlich nur bei ausgeschaltetem Antrieb und
stillstehendem Motor vorgenommen werden.
Gegebenenfalls sind die Zündkerzenstecker abzuziehen.
• Die Reinigung der Maschine darf nicht mit Spritzwasser
erfolgen (Gefahr von Kurzschlüssen oder anderen
Schäden).
• Sicherheitsüberprüfung nach den örtlich geltenden
Vorschriften für ortsveränderliche gewerbliche genutzte
Geräte beachten.
• Arbeiten an der Maschine immer mit geeigneten
Arbeitswerkzeugen durchführen.
• Nur Originalersatzteile des Herstellers verwenden.
2.5

Personal und Benutzerqualifikation

• Personen mit eingeschränkten physischen, sensorischen
oder geistigen Fähigkeiten oder mangels Erfahrung
und/oder Wissen dürfen die Maschine nicht benutzen,
außer eine für ihre Sicherheit zuständige Person
beaufsichtigt die Bedienung oder Einweisung.
• Jugendlichen unter 16 Jahre ist die Bedienung der
Maschine verboten.
• Die Reaktionsfähigkeit des Benutzers darf nicht
beeinflusst sein, z.B. durch Drogen, Alkohol oder
Medikamente.
• Die Bedienperson muss in der Handhabung des Gerätes
unterwiesen worden sein.
• Die Bedienperson muss mit den Hinweisen in der
Anleitung vertraut sein.
Deutsch
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