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Installationsanleitung; Einsatzbereich Und Wasserseitiger Anschluss; Ausdehnungsgefäß - Sicherheitsventil; Übertemperaturabführung - Wolf BVG-Lambda 15 Montageanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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Einsatzbereich und
wasserseitiger Anschluss
A.
Ausdehnungsgefäß –
Sicherheitsventil
B.
Übertemperaturabführung
10

9. Installationsanleitung

Die Wolf Spezialkessel sind als Wärmeerzeuger für Heizungsanlagen mit
Pufferspeicher mit höchst zulässigen Vorlauftemperaturen bis 90 °C geeignet
und zugelassen. Dieser Pufferspeicher muss nach EN 303-5 dimensioniert
sein.
Heizwasserqualität entsprechend ÖNORM H 9195 bzw. VDI-Richtlinie 2035.
Wolf empfiehlt die Installation eines entsprechend dimensionierten Pufferspei-
chers.
Mindestspeichervolumen nach EN 303-5.
V
= 15 x T
x Q
(1-0,3 x (Q
SP
B
N
V
Pufferspeichervolumen in Liter
SP
Q
Nennwärmeleistung in kW
N
TB
Abbrandperiode in Stunden
Q
Heizlast des Gebäudes in kW
H
Q
Kleinste Wärmeleistung in kW
min
Herstellervorschrift:
BVG-Lambda 15 => Mind. 1.500 Liter
BVG-Lambda 19 => Mind. 1.500 Liter
BVG-Lambda 20 => Mind. 2.000 Liter
BVG-Lambda 30 => Mind. 2.000 Liter
BVG-Lambda 40 => Mind. 3.000 Liter
Abweichend hiervon sind eventuelle größere Mindestvolumen für Förderungen
zu berücksichtigen.
Ein geschlossenes Ausdehnungsgefäß und ein baumustergeprüftes Sicher-
heitsventil sind gemäß DIN 4751, Blatt 2 bzw. ÖNORM B8130 und B8131 zu
montieren
In Anlagen nach DIN 4751 Blatt 2 dürfen Festbrennstoffe nur verfeuert werden,
wenn die Heizkessel mit einem passenden Sicherheitswärmetauscher und einer
baumustergeprüften thermischen Ablaufsicherung ausgerüstet sind (ÖNORM
B 8131).Diese Sicherheitseinrichtung dient zum Schutz des Kessels gegen
Überhitzung, kann ihre Aufgabe aber nur erfüllen, wenn:
am Kaltwassereintritt in die Rohrschlange ein Fließdruck von mind. 2 bar zur
Verfügung steht (und zwar dauernd, netzspannungsabhängige Eigenversor-
gungen sind nicht sicher genug),
der Förderdruck am Rauchrohrstutzen des Kessels den vorgeschriebenen
Wert nicht übersteigt.
Prüfen Sie daher vor Installation des Kessels, ob diese beiden Voraussetzungen
gegeben bzw. erfüllbar sind.
Für den Anschluss an Trinkwassernetze sind örtliche Vorschriften zu beach-
ten!
/Q
))
H
min
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