1.2 Einsatzvorschriften
(bestimmungsgemäße
Verwendung)
Die Streifenpacker-Drillmaschine
ist ausschließlich für den üblichen Einsatz bei landwirtschaftlichen
Arberten gebaut (bestimmungsgemäßer
Gebrauch).
Jeder darüber hrnaus gehende Gebrauch gilt als nicht bestimmungsgemäß.
Für hieraus resultieren-
de Schäden haftet der Hersteller nicht. Das Risiko hierfür trägt allein der Benutzer.
Zur bestrmmungsgemäßen
Verwendung
gehört auch die Einhaltung
der vom Hersteiler vor-
geschnebenen
Betriebs-, Wartungs- und Instandhaltungsbedingungen.
Die Strerfenpacker-Drillmaschine
darf nur von Personen genutzt, gewartet und instandgesetzt
werden, die hrermrt vertraut und über die Gefahren unterrichtet sind. Eigenmächtige Veränderun-
gen an der Maschrne schließen eine Haftung des Herstellers für daraus resultierende Schäden aus.
Dre ernschlägigen Unfallverhütungsvorschriften
sowie die sonstigen allgemein anerkannten sicher-
hettstechntschen,
arbeftsmedizrnischen
und straßenverkehrsrechtlichen
Regeln sind einzuhalten.