12.0 Transport
auf öffentlichen
Straßen
Benutzen Sie auf dem Weg zum Feld öffentliche Straßen, müssen Schlepper und Maschinen den
Vorschnften der StVZO entsprechen. Im einzelnen heißt dies:
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Die Transportbreite von 3 m darf nicht überschritten werden.
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Die Spuranrellser nach Fig. 33 in Transportstellung
bringen.
-- Die gesetzlich zugelassene Beleuchtung auf die seitlich befestigten Leuchtenträger
aufstecken
(Fig. 65), und zwar oben in Fahrtrichtung und unten für die Beleuchtung nach hinten. Drillma-
schine nur so hoch anheben, daß der Abstand von der Fahrbahn zu den Rückstrahlern (Fig. 6511,
66il) 900 mm nicht überschreitet. Die Figur 66 zetgt die fest montierte Beleuchtung (Bestell-Nr.
30690), die auch auf dem Feld nicht abgenommen wird.
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Die Spurschelben des Vorauflaufmarklergerätes
sind nach dem Lösen des Bolzens (Fig. 11713)
mit dem AnreiOerträger abzunehmen.
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Die &ußeren Striegelelemente
des Exaktstriegels (Fig. 8711) vom Quadratrohr abnehmen. Zum
LOsen der Ringmutter auf der Keilschraube kann die Abdrehkurbel benutzt werden.
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Die nach hmten ragenden Zinken des Exaktstriegels müssen mit der Verkehrssicherungsleiste
(FIT. 6711) abgedeckt werden (Sonderzubehör,
Bestell-Nr. 32920). An dieser Verkehrssiche-
rungslelste beftnden sich ebenfalls Leuchtenträger
zum Aufstecken der Beleuchtung (Fig. 6712)
und tIeflIegende Rückstrahler (Fig. 67/3), die vom Boden nicht mehr als 900 mm Abstand haben
dürfen.
-- Der Abstand von Rückleuchtenoberkante
(Fig. 67/2) zur Fahrbahn darf dann 1550 mm nicht
ubersteigen
Vergessen Sie bitte nicht, die Beleuchtung auf Funktion zu überprüfen!
Wird die Dnllrnaschine in Kombinatbon mit einer Rüttelegge eingesetzt, müssen die Grenzstriegel
bzw. die Grenzschare der Rüttelegge in Transportstellung
gebracht werden (siehe Betriebsanlei-
tung der Rüttelegge).
AuRerdem Ist darauf zu achten, daß die zulässige Schlepperhinterachslast
nicht überschritten wird.
DE
Mehrbelastung der Schlepperhinterachse
beträgt bei der Kombination AMAZONE-Kreiselgrub-
ber bzw. Rüttelegge und Streifenpacker-Drillmaschine
bei einer Arbeitsbreite von 3 m etwa 3000
kg.
Auf keinen Fall darf die Drillmaschine, wenn sie in Kombination mit einem Bodenbearbeitungsgerät
elngesetzt wird, mit vollem Saatkasten transportiert werden, da dann die für den öffentlichen Stra-
13enverkehr zulässigen Achslasten fast immer überschritten werden. Zusätzlich ist auf die Einhal-
tung des zukissigen Gesamtgewichtes
des Schleppers zu achten.
Bitte beachten Sie diese Hinweise. Sie tragen dazu bei, Unfälle im öffentlichen Straßenverkehr zu
verhüten
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