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Kyocera FS-C5020N Anwenderhandbuch Seite 4

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Inhaltsverzeichnis

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1. Garantieumfang
Kyocera Mita gewährt eine Garantie ab Verkaufsdatum auf seine Geräte und seine
Optionen. Eine detaillierte Übersicht findet sich im Dokument „Kyocera Mita Garantie"
in der Geräteverpackung. Diese Garantie kann kostenpflichtig (KYOlife) erweitert
werden. Die Kyocera Mita Herstellergarantie besteht unabhängig von den
Ansprüchen des Kunden gegen seinen Verkäufer; insbesondere bleiben Gewähr-
leistungsansprüche gegen den Verkäufer unberührt. Die Garantie bezieht sich auf das
in der Garantiekarte bezeichnete Gerät und dessen Optionen. Die Geräte sind zum
Zeitpunkt der Auslieferung von der Betriebssystem Software auf dem "Stand der
Technik". Nicht eingeschlossen in die Garantie sind daher Störungen am Gerät oder
fehlerhafte Ausdrucke, die durch Anwendungs-Software verursacht wurden, insbeson-
dere wenn diese nach dem Zeitpunkt der Auslieferung entwickelt wurde. Aus-
geschlossen von der Garantie sind Verbrauchsmaterialien und Verschleißteile wie z.B.
Toner und Papiereinzugsrollen. Inhalt der Garantie ist nur die Reparatur oder der
Austausch solcher Teile des Kyocera Mita Geräts oder seiner Optionen, die infolge von
Material- oder Herstellungsfehlern defekt sind. Die Reparatur oder der Austausch be-
wirken keine Verlängerung der Garantiezeit. Ausgetauschte Teile verbleiben nach der
Reparatur direkt bei Kyocera Mita oder autorisierter Service-Partner und gehen in das
Eigentum von Kyocera Mita über. Sofern ein maximal zulässiges Druckvolumen fest-
gelegt ist, endet die Garantie bereits vor Ablauf der Garantiefrist, sobald dieses
Druckvolumen erreicht ist.
2. Garantiefristen, Ort der Garantieerfüllung
Kyocera Mita gewährt eine Garantie ab Verkaufsdatum auf seine Geräte und seine
Optionen. Eine detaillierte Übersicht findet sich im Dokument „Kyocera Mita
Garantien" in der Geräteverpackung. Diese Garantie kann kostenpflichtig (KYOlife)
erweitert werden. Die Garantie umfasst nach Wahl von Kyocera Mita kostenlose
Instandsetzung des Gerätes oder Austausch gegen gleichwertigen Ersatz. Der
Garantieservice wird vor Ort, d.h. beim Kunden oder an einem von Kyocera Mita
definierten Ort erbracht. Der Kunde stellt Kyocera Mita das defekte Gerät am
entsprechenden Ort zur Reparatur oder zum Austausch zur Verfügung. Vor dem
Austausch eines Gerätes ist der Kunde gehalten, Zubehör und Verbrauchs-
materialien zu entfernen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Ersatz bzw. Rückgabe
von Zubehör und Verbrauchsmaterialien, die im Rahmen eines Garantie bedingten
Austauschs bei dem Gerät verblieben sind. Alle Teile und Produkte, die im Rahmen
der Garantie ausgetauscht werden, gehen in das Eigentum von Kyocera Mita über.
Sollte der Kunde im Falle eines Austausches versäumen, das defekte Gerät zurück-
zusenden, wird ihm das Austauschgerät zum gegenwärtigen oder zum letzten
Listenpreis berechnet werden. Sofern ein maximal zulässiges Druckvolumen festge-
legt ist, endet die Garantie bereits vor Ablauf der Garantiefrist, sobald dieses
Druckvolumen erreicht ist. Die Garantie wird von Kyocera Mita direkt oder durch
autorisierte Kyocera Mita Service-Partner erfüllt. Die Reaktionszeit ist der nächste
Arbeitstag, wobei die Instandsetzung am Tag nach Eingang der Meldung beginnt,
sofern dies bis 12:00 mittags erfolgt, montags bis freitags während der üblichen
Geschäftszeiten außer an den für Kyocera Mita oder deren Service-Partner geltenden
gesetzlichen Feiertagen.
*Hinweis: Garantieumfang, Reaktions- und Servicezeiten, sowie Transportbedingun-
gen und Transportkosten von Kyocera Mita oder ihrer Service-Partner können z.B. auf
Grund nationalen Rechts in einigen europäischen Ländern abweichend sein.
3. Ordnungsmäßiger Betrieb der Geräte
a) Die Geräte müssen innerhalb der von Kyocera Mita vorgegebenen
Produktspezifikationen betrieben werden. Dies betrifft speziell die maximale
Druckauslastung, wie auf der Garantiekarte bezeichnet, mit einer gleichmäßigen
Verteilung des monatlichen Druckvolumens.
b) Es dürfen nur geeignete Druckmaterialien verwendet werden.
c) Die von Kyocera Mita im Anwenderhandbuch angegebenen Wartungs- und
Pflegehinweise sind unbedingt zu beachten.
d) Bei Erreichen einer in der Garantiekarte spezifizierten Druckleistung muss der
Kunde ein kostenpflichtiges Maintenance-Kit bzw. Service-Kit von Kyocera Mita
oder einem autorisierten Kyocera Mita Service-Partner mit allen darin enthaltenen
Teilen einbauen lassen. Den Nachweis über den fristgerechten Einbau hat der
Kunde zu führen.
4. Verhalten im Störungsfall
Im Störungsfall wendet sich der Kunde zuerst an das Service-Call Center (Hotline) von
Kyocera Mita. Der Kunde ist bereit, mit Hilfe von telefonischer Beratung, die Fehler-
ursache selbst zu beheben. Verweigert der Kunde dies, ist Kyocera Mita von der
Garantieleistung befreit. Ist eine Fehlerbehebung durch den Kunden selbst nicht
möglich, wird er über die für sein Produkt angebotenen Möglichkeiten der Instand-
setzung informiert. Stellt sich bei der Reparatur heraus, dass es sich bei der bean-
standeten Störung nicht um einen Garantiefall handelt, erhält der Kunde einen ent-
sprechenden Kostenvoranschlag. Wünscht der Kunde gleichwohl eine Reparatur
durch Kyocera Mita oder einen Service-Partner, hat er mit diesem eine gesonderte
Vereinbarung zu treffen.
5. Leistungsbefreiung
Der Kunde gewährt die zur Störungsbeseitigung nötige Zeit und Gelegenheit.
Verweigert der Kunde dies, ist Kyocera Mita von der Garantieleistung befreit.
6. Spezielle Ausnahmen von der Garantieleistung
Von der Garantieleistung sind insbesondere ausgenommen:
a) Schäden, die durch Nichtbeachtung des Anwenderhandbuches (Bedienungs-
anleitung) entstanden sind; dies sind z.B. Schäden durch Verschmutzung
innerhalb des Gerätes infolge unterlassener regelmäßiger Reinigung. Schäden,
die durch Anschluss an falsche Netzspannung sowie Schäden, die durch lokale
Verhältnisse wie übermäßige Staubentwicklung, Luftfeuchtigkeit, Gase und
Dämpfe etc. eingetreten sind;
b) Schäden, die durch Fremdeingriffe verursacht wurden; speziell mechanische
Beschädigungen an der Oberfläche der Trommel;
c) Geräte, die nicht ordnungsgemäß betrieben wurden sowie unsachgemäß
angewendet oder unberechtigt verändert wurden;
d) Geräte, die über den auf der Garantiekarte genannten zulässigen Nutzungsgrad
hinausbetrieben wurden;
e) Geräte, die nicht dem auf der Garantiekarte genannten zulässigen monatlichen
Nutzungsgrad mit einer gleichmäßigen Verteilung über den Monat unterliegen;
f)
Geräte, bei denen nicht in den vorgeschriebenen Intervallen Service- und
Maintenance-Kits installiert wurden;
g) Geräte, die nicht unter den jeweils vorgeschriebenen Umgebungsbedingungen
betrieben wurden;
Allgemeine Garantiebedingungen „Vor-Ort"
h) Geräte, bei denen das Typenschild mit Serienummer fehlt oder manipuliert wurde;
i)
Geräte, die mit ungeeigneten Druckmedien (z.B. Spezialpapiere, Etiketten, Folien,
etc.) betrieben wurden;
j)
Schäden, die auf sonstigen Verschulden des Kunden oder Dritter beruhen;
k) Schäden aufgrund von höherer Gewalt, Naturkatastrophen, etc.
l)
Schäden, die zurückzuführen sind auf ungeeignete, nicht fehlerfrei arbeitende
Komponenten, sowie Schäden, die zurückzuführen sind auf ungeeignete
Komponenten von Drittherstellern, wie Speichermodule, Netzwerkkarten etc.
Besonderer Hinweis: Sollte ein Schaden nachweislich aufgrund der Verwendung
von nicht Original Kyocera Mita Toner entstanden sein, so ist dieser Schaden grund-
sätzlich von der Garantie ausgeschlossen.
7. Kostenpflichtige optionale Garantieerweiterung ( KYOlife )
Die KYOlife Garantieerweiterung kann innerhalb eines Jahres nach Kauf des Geräts
erworben und registriert werden. KYOlife erweitert die Standardgarantie
je nach Produkt auf 3, 4 oder 5 Jahre inklusive eines Vor-Ort Service/Austausch
Programms. Zur Geltendmachung von Garantieansprüchen im Rahmen der er-
weiterten Garantie (KYOlife) ist die KYOlife Registrierung Voraussetzung. Sollte im
Falle einer Störungsmeldung seitens des Kunden die Registrierung einer gültigen
KYOlife Garantieerweiterung nicht festgestellt werden, so hat der Kunde den Nachweis
über das Vorliegen der Kyocera MitaKYOlife Garantie zu führen. Dies kann nur durch
die Vorlage des Kaufnachweises für das Gerät in Verbindung mit dem Kaufnachweis
von KYOlife erfolgen.
8. Manipulation
Garantiedokumente der Kyocera Mita sind Urkunden im Sinne des jeweiligen
Landesrechtes. Eigenmächtige Änderung oder Manipulation sind unzulässig und
führen zum Erlöschen der Garantieansprüche.
9. Haftung auf Schadensersatz
a) Kyocera Mitas Haftung auf Schadensersatz ist, gleich aus welchem Grund,
insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung,
positiver Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen
oder ähnlichem nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen ausgeschlossen
oder beschränkt:
(I) im Fall leichter Fahrlässigkeit von Kyocera Mitas Organen, gesetzlichen
Vertretern, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen, sowie
(II) im Fall grober Fahrlässigkeit von Kyocera Mitas nicht leitenden Angestellten oder
sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertrags-
wesentlicher Pflichten handelt.
b) Soweit Kyocera Mita dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist die Haftung
ausgeschlossen:
(I) für Schäden, die Kyocera Mita bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer
Vertragsverletzung weder vorausgesehen hat noch unter Berücksichtigung der
Umstände, die Kyocera Mita bekannt war oder die Kyocera Mita hätte kennen
müssen, bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen,
(II) für entfernt liegende Schäden, das heißt Schäden, die nicht an dem Gerät oder an
Personen oder Sachen auftreten, die hiermit unmittelbar in Berührung kommen,
insbesondere auch Vermögensschäden,
(III) für solche Schäden, bei denen der zum Schaden führende Geschehensablauf
vom Kunden beherrscht werden kann und deren Eintritt der Kunde bei Anwendung
der verkehrsüblichen Sorgfalt hätte verhindern können.
c) Soweit Kyocera Mita wegen der Verletzung von Obhut- oder Überwachungs-
pflichten haftet, ist die Haftung, selbst wenn es sich um eine Verletzung vertrags-
wesentlicher Pflichten handelt, bei leichter Fahrlässigkeit der Organe,
gesetzlichen Vertretern, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von
Kyocera Mita sowie bei grober Fahrlässigkeit der nicht leitenden Angestellten und
Erfüllungsgehilfen von Kyocera Mita ausgeschlossen, soweit
(I) für das geschädigte Gut branchenüblich eine Kaskoversicherung abgeschlossen
wird oder
(II) in der Branche des Kunden das für den eingetretenen Schaden ursächliche Risiko
üblicherweise von diesem versichert wird.
d) Im Falle einer Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht von Kyocera
Mita für Sach- oder Personenschäden auf die Deckungssumme der Produkthaft-
pflicht-Versicherung oder Haftpflichtversicherung beschränkt, auch wenn es sich
um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Kyocera Mita ist bereit,
dem Kunden auf Verlangen Einblick in die jeweilige Police zu gewähren.
e) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem
Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, leitenden und nicht leite
den Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Kyocera Mita.
f)
Im Falle, dass das Produkt ganz oder teilweise aus Software besteht, haften
Kyocera Mita, die Organe, gesetzlichen Vertreter, leitenden und nicht leitenden
Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Kyocera Mita für den Verlust
und die Veränderung von Daten, die auf Produktfehler zurückzuführen sind, nur in
dem Umfang, der auch dann unvermeidlich ist, wenn der Käufer seiner Pflicht,
Daten in angemessenen Abständen (mindestens einmal täglich) nachgekommen
ist. Die Unterabschnitte a) bis e) gelten entsprechend.
g) Ansprüche aus dem Produkthaftungsrecht gemäß EG-Richtlinie bleiben un-
berührt.
10. Sonstiges
a) Die Beziehungen zwischen Kyocera Mita und dem Kunden unterliegen
ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Anwendung des
Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen
Warenkauf (UN-Kaufrecht) ist ausgeschlossen.
b) Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der
Garantie ist das zuständige Gericht in Düsseldorf, Bundesrepublik Deutschland,
sofern keine anders lautenden gesetzliche Regelungen bestehen.
c) Überschriften in diesen Garantiebedingungen dienen lediglich der besseren
Orientierung. Sie sind für deren Auslegung ohne Bedeutung.
d) Sind oder waren einzelne Bestimmungen dieser Garantie ganz oder teilweise
unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt. Anstelle der unwirksam gewordenen Bestimmung gilt diejenige rechtlich
wirksame Regelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck
am nächsten kommt.
April 2005, Kyocera Mita TCC

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