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Fahrverhalten, Fahrhinweise - Opel Antara Handbuch

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Fahren und Bedienung
Fahrverhalten,
Fahrhinweise
Befestigen Sie bei gebremsten An‐
hängern das Abreißseil an der Öse
und nicht an der Kugelstange.
Wenn es keine Öse gibt, kann das
Seil um die Kugelstange geschlungen
werden. Achten Sie darauf, dass das
Abreißseil zur Abstützung unter der
Kupplung verläuft, damit der Anhän‐
ger vorne nicht auf den Boden fallen
kann, wenn er von der Zugvorrich‐
tung getrennt wird. Das Seil darf nicht
auf dem Boden schleifen und muss
immer genug Durchhang für eine voll‐
ständige Wende aufweisen. Befolgen
Sie die mit der Zugvorrichtung mitge‐
lieferten Anweisungen.
Vor Montage eines Anhängers die
Kugel der Anhängerkupplung
schmieren. Nicht jedoch, wenn zur
Verringerung der Schlingerbewe‐
gung des Anhängers ein Stabilisator
verwendet wird, der auf den Kugel‐
kopf wirkt. Für Anhänger mit geringer
Fahrstabilität wird die Verwendung
eines Gleitstabilisators dringend
empfohlen.
Fahren Sie auch in Ländern, in denen
höhere Geschwindigkeiten als
80 km/h erlaubt sind, möglichst nicht
schneller. Fahren Sie bergauf nicht
schneller als 30 km/h im 1. Gang bzw.
50 km/h im 2. Gang.
Sollte der Anhänger zu schlingern be‐
ginnen, langsamer fahren, nicht
gegenlenken, notfalls scharf brem‐
sen.
Bei Bergabfahrt gleichen Gang einle‐
gen wie bei entsprechender Bergauf‐
fahrt und etwa gleiche Geschwindig‐
keit fahren.
Reifendruck auf den Wert für die volle
Zuladung erhöhen 3 207.
Anhängerbetrieb
Anhängelast
Die zulässigen Anhängelasten sind
fahrzeug- und motorabhängige
Höchstwerte und dürfen nicht über‐
schritten werden. Die tatsächliche
Anhängelast ist die Differenz zwi‐
schen dem tatsächlichen Gesamtge‐
wicht des Anhängers und der tatsäch‐
lichen Stützlast mit Anhänger.
Zur Überprüfung der Anhängelast
dürfen daher nur die Anhängeräder –
und nicht das Bugrad – auf der
Waage stehen.
Die zulässige Anhängelast ist in den
Fahrzeugpapieren spezifiziert. Die‐
ser Wert gilt in der Regel für Steigun‐
gen bis max. 12 %.
Die zulässige Anhängelast gilt bis zur
angegebenen Steigung und bis zu
einer Höhe von 1000 Metern über
dem Meeresspiegel. Da sich die Mo‐
torleistung wegen der dünner wer‐
denden Luft bei zunehmender Höhe
verringert und sich dadurch die Steig‐
fähigkeit verschlechtert, sinkt auch
das zulässige Zuggesamtgewicht um
10 % pro 1000 Meter zusätzlicher
Höhe. Auf Straßen mit leichten An‐
stiegen (weniger als 8 %, z. B. auf
Autobahnen) muss das Zuggesamt‐
gewicht nicht verringert werden.
Das zulässige Zuggesamtgewicht
darf nicht überschritten werden. Das
zulässige Zuggesamtgewicht ist auf
dem Typschild angegeben 3 201.
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