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Aeris 750 GT Benutzerhandbuch Seite 5

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750 GT
Funkzulassung / Funkstörungen
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post hat die Allgemeinzuteilung für
Funkanlagen dem 750 GT unter der Nummer BZT G 750851L erteilt.
Die Sender- und Empfängereinheit entspricht Kapitel 15 der internationalen FCC Regeln,
das heißt, a.) sie verursachen keine schädlichen Funkwellen, und b.) der Empfänger emp-
fängt alle gleichartigen Frequenzen, inklusive Funkwellen, die unerwünschte Operationen
auslösen können. Beispielsweise kann ein Handy, das neben dem 750 GT gelagert wird, un-
reale Tauchgänge eintragen.
Trotzdem, daß der 750 GT den FCC Regeln entspricht, kann es vorkommen, daß durch die Funk-
nutzung Störungen bei funkgesteuerten Geräten vorkommt, bedingt durch unsachgemäßen Gebrauch
oder unsachgemäße Installierung. Sie können dies durch eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen
beheben:
a. Neueinstellung der Empfangsantenne des betroffenen Geräts
b. Vergrößerung des Abstands zwischen Tauchcomputer und betroffenem Empfänger
c. Fragen Sie beim Händler des betroffenen Gerätes oder ein Radio/TV Techniker um Rat.
Warnung: Änderungen oder Modifikationen, die nicht ausdrücklich von SEEMAMM SUB genehmigt
wurden, können die Genehmigung zur Benutzung (Funkzulassung) verwirken.
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