5
Inbetriebnahme
5
Inbetriebnahme
5.1
Erstinbetriebnahme
WARNUNG: Anlagenschaden durch unsachgemäße
Erstinbetriebnahme!
▶ Erstinbetriebnahme von einem Fachhandwerker
ausführen lassen.
GEFAHR: Lebensgefahr durch Schornsteinbrand!
▶ Vor Erstinbetriebnahme Schornstein vom Bezirks-
Schornsteinfegermeister kontrollieren lassen.
▶ Wenn sich Ruß entzündet, alle Luftzuführungen zum
Kaminofen sowie Feuerraumtür schließen.
▶ Abgasrohr auf Dichtheit prüfen.
▶ Keine baulichen Veränderungen am
Kaminofen vornehmen.
▶ Eventuell vorhandene Aufkleber vor Erstinbetriebnahme entfernen.
▶ Zubehörteile aus dem Aschekasten entnehmen.
▶ Oberflächen, Bediengriff und Feuerraumtür mit einem Tuch reinigen.
▶ Ausreichende Luftzufuhr zum Aufstellraum sicherstellen.
WARNUNG: Verletzungsgefahr durch selbstschließen-
de Feuerraumtür
(gemäß DIN EN 13240, Kategorie 1a)!
▶ Beim Einlegen von Brenngut die selbstschließende
Tür beachten.
▶ Kaminofen anheizen ( Kapitel 5.2.1).
Während der Erstinbetriebnahme trocknet die
verwendete Schutzfarbe aus. Dabei kann eine
Geruchsbelästigung durch austretende Gase entstehen.
▶ Kaminofen drei Stunden mit Nennleistung betreiben, um Ausgasung
der Schutzfarbe zu ermöglichen.
▶ Während der Ausgasungsphase:
– Aufstellraum, bei Luftheizungen alle angeschlossenen Räume,
gut durchlüften.
– Darauf achten, dass sich während der Ausgasungsphase keine
Personen dauerhaft in diesen Räumen aufhalten.
WARNUNG: Anlagenschaden durch geöffnete
Feuerraumtür während des Heizbetriebes!
▶ Geschlossene Feuerraumtür zusätzlich mit
Bediengriff verriegeln.
▶ Feuerraumtür während des Heizbetriebes generell
geschlossen halten.
▶ Drehfeder der selbstschließenden Feuerraumtür
nicht manipulieren.
5.2
Heizbetrieb
Der Kaminofen ist mit einem Luftschieber zur Regulierung der
Verbrennungsluft ausgestattet:
• Primärluftschieber zur Regulierung der Primärluftzufuhr
(Verbrennungsluftzufuhr von unten über den Aschekasten und den
Rost zum Brennstoff).
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WARNUNG: Anlagenschaden durch Überhitzung des
Kaminofens!
▶ Kaminofen nur mit eingeschobenem Aschekasten
betreiben.
▶ Aschekasten regelmäßig entleeren, um optimale
Primärluftzufuhr zu gewährleisten.
Durch den starken Entgasungsprozess beim Brennstoff
Holz kann beim Öffnen der Feuerraumtür (unmittelbar
nach dem Auflegen von Brennstoff) Rauch austreten.
▶ Die Feuerraumtür erst dann öffnen, wenn das Holz
zur Glut heruntergebrannt ist.
Bild 23 Primärluftschieber
WARNUNG: Anlagenschaden durch Betrieb als
Dauerbrandofen!
Kaminöfen sind Zeitbrandöfen, keine Dauerbrandöfen.
Gemäß DIN EN 13240 beträgt eine Brandperiode 45 -
60 Minuten. Bei einer, wie in Kapitel 5.2.2, Seite 14
vorgeschriebenen Aufgabenmenge von Brennstoff. Eine
Streckung der Abbrandperiode (Dauerbrand) durch
Auflegen größerer Holzmengen ist nicht zulässig. Es
kann zu Anlagenschäden am Gerät und zu Schornstein-
versottungen im Schornstein kommen. Ebenso
verringert sich bei Dauerbrandbetrieb der Wirkungs-
grad des Kaminofens und die Schadstoffemissionswerte
erhöhen sich.
▶ Am Ende der Abbrandperiode kann bei Bedarf
wieder Holz nachgelegt werden.
7 747 005 458-20.1RS
blueline Nr. 3 – 7 747 005 458 (2014/03)