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Thecus N2310 Serie Bedienungsanleitung Seite 99

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und Erzeugnisse gemäß den Klauseln des obengenannten Absatzes 1 kopieren und verteilen,
vorausgesetzt, dass Sie auch alle folgenden Bedingungen erfüllen:
a)
Die modifizierten Dateien müssen von Ihnen mit auffälligen Hinweisen versehen werden, die
besagen, dass Sie die Dateien geändert haben, und die das Datum der Änderung angeben.
b)
Sie müssen das von Ihnen verteilte oder veröffentlichte Erzeugnis, das ganz oder teilweise
vom Programm oder einem Teil davon stammt oder davon abgeleitet ist, als Ganzes gemäß dieser
Lizenz gebührenfrei Drittpersonen in Lizenz abtreten.
c)
Wenn das modifizierte Programm bei Ausführung normalerweise Befehle interaktiv liest,
müssen Sie es während dem gebräuchlichsten Ausführungsstart für eine derartig interaktive
Verwendung veranlassen, dass es eine Bekanntgabe ausdruckt oder anzeigt, welche einen
sachgemäßen Copyright-Hinweis sowie einen Hinweis enthält, dass es keine Garantie gibt (oder
andernfalls erklären, dass Sie eine Garantie bereitstellen) und dass Benutzer das Programm gemäß
dieser Bedingungen weiter verteilen dürfen; zudem müssen Sie dem Benutzer erklären, wie eine
Kopie von dieser Lizenz angezeigt wird. (Ausnahme: Wenn das Programm selber interaktiv ist, aber
eine derartige Bekanntgabe normalerweise nicht ausdruckt, wird von Ihrem auf das Programm
basierende Erzeunis nicht verlangt, eine Bekanntgabe auszudrucken.)
Diese Vorgaben treffen auf das modifizierte Erzeugnis als Ganzes zu. Wenn identifizierbare
Abschnitte des betreffenden Erzeugnisses nicht vom Programm abgeleitet sind und sinnvoller Weise
als unabhängige und separate Erzeugnisse für sich selber betrachtet werden können, dann treffen
diese Lizenz und ihre Klauseln nicht auf diese betreffenden Abschnitte zu, wenn Sie sie als separate
Erzeugnisse verteilen. Wenn Sie jedoch dieselben Abschnitte als Teil eines Ganzen verteilen, welches
ein auf das Programm basierendes Erzeugnis ist, dann muss die Verteilung des Ganzen gemäß den
Klauseln dieser Lizenz erfolgen, deren Zulassungen für andere Lizenznehmer sich auf das Ganze
erstrecken und demnach auf jeden einzelnen Teil, unabhängig davon, wer ihn geschrieben hat.
Daher beabsichtigt dieser Absatz nicht, Rechte zu beanspruchen oder Ihre Anrechte auf Erzeugnisse
streitig zu machen, die gänzlich von Ihnen geschrieben wurden; vielmehr wird beabsichtigt, von
dem Recht zur Kontrolle der Verteilung von abgeleiteten oder gemeinschaftlichen Erzeugnissen, die
auf das Programm basieren, Gebrauch zu machen.
Zusätzlich bringt die bloße Ansammlung eines anderen, nicht auf dem Programm basierten
Erzeugnisses mit dem Programm (oder ein auf dem Programm basiertes Erzeugniss) auf
einem Datenspeicherträger oder einem Verteilungsträger das andere Erzeugnis nicht in den
Gültigkeitsbereich dieser Lizenz.
3.
Sie dürfen das Programm (oder, gemäß Absatz 2, ein darauf basierendes Erzeugnis) im
Maschinencode oder in ausführbarer Form gemäß den Klauseln der obiggenannten Absätze 1 und 2
kopieren und verteilen, vorausgesetzt, dass auch einer der folgenden Gegenstände beigefügt wird:
a)
Der komplette, entsprechende maschinenlesbare Quellcode, der gemäß den Klauseln
Anhang C: Lizenzinformationen
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