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Immissionsmessung; Messhinweise; Messung Vorbereiten; Messbedingung (Dauerbetriebszustand) Herstellen - Buderus Logano S161 Installations- Und Wartungsanleitung

Festbrennstoff-kessel
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Immissionsmessung

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Immissionsmessung
GEFAHR: Kessel- und Anlagenschaden durch unzu-
reichende Wärmeabnahme.
Eine unzureichende Wärmeabnahme führt zum Abschal-
ten des Saugzuggebläses, zum Auslösen der thermi-
schen Ablaufsicherung und gegebenenfalls zu einem
Kesselschaden.
▶ Für ausreichend Wärmeabnahme während des
Kesselbetriebs zur Immisionsmessung sorgen.
Vergleichbare und zuverlässige Messergebnisse können
nur erreicht werden, wenn der nachfolgend beschriebe-
ne Ablauf eingehalten wird. Es ist besonders darauf zu
achten, das eine ausreichende Glutbettbildung verbun-
den mit den entsprechenden Kesselbetriebstempera-
turen erreicht wird. Wird die Messung im Anschluss an
das Anheizen durchgeführt, so wird eine Mindest-
brenndauer von 90 Minuten bis zur Auflage der zur
Messung erforderlichen Brennstoffmenge dringend
empfohlen.
9.1

Messhinweise

Die Immisionsmessung, nachfolgend Messung genannt, ist mit saube-
rem, unbelastetem und trockenem Scheitholz durchzuführen. Der
Brennstoff muss der in den Unterlagen angegebenen Beschaffenheit
(Länge, Größe, Feuchtigkeit usw.) entsprechen. Während der Messung
darf keine Störung des Verbrennungsvorgangs stattfinden.
Störungen des Verbrennungsvorgangs sind:
• Schmutziges (z. B. behandelt, gestrichen, mit Erdanhaftungen usw.)
oder nasses Scheitholz
• Öffnen der Kesseltüren
• Betätigen der Anheizhilfe (z. B. Anheizschieber, Anheizklappe)
• Schüren des Brennguts
• Abschalten des Saugzuggebläses.
Die genannten Störungen schlagen sich im Messergebnis nieder, verfäl-
schen es und führen möglicherweise zum Verlust der Betriebserlaubnis.
9.2

Messung vorbereiten

Die Messung ist an einer Messöffnung in einem geraden Abgasrohr
durchzuführen. Der Abstand vom Abgasanschluss zur Messöffnung
muss den zweifachen Abgasrohrdurchmesser betragen.
Bögen und Umlenkungen im Abgasrohr, zwischen Abgasanschluss und
Messöffnung, verfälschen das Messergebnis.
Folgende Bedingungen müssen für die Immissionsmessung erfüllt sein:
• ausreichend Verbrennungsluft
• ausreichend geeigneter Brennstoff
• ausreichende Wärmeabnahme.
9.3

Messbedingung (Dauerbetriebszustand) herstellen

▶ Kessel entsprechend der Anleitung anheizen.
▶ Glutbett mit einer ausreichenden Menge Holz
(ca. ¼ Auflage) erstellen.
▶ Brennstoffauflage abbrennen.
▶ Sicherstellen, dass die Betriebsbedingungen
eingehalten werden:
– Mindestrücklauftemperatur 65 °C
– Schornsteinzug befindet sich dauerhaft im zulässigen Bereich
– Zugregler ist gemäß Installationsanleitung auf den
korrekten Wert eingestellt.
– Abgastemperatur befindet sich im zulässigen Bereich.
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▶ Wenn die Abgastemperatur auf ca. 175 °C (bei Weichholz 190 °C)
gesunken ist, nachlegen.
▶ Kessel entsprechend der Anleitung mit der maximal zulässigen
Brennstoffmenge bestücken (bis maximal 5 cm unter die Oberkante
der Füllöffnung).
▶ Gegebenenfalls die geöffnete Anheizhilfe (z. B. Anheizschieber,
Anheizklappe, sofern vorhanden) schließen.
▶ Mindestens 5 Minuten warten, bis sich der Verbrennungsprozess
aufgebaut hat und der nachfolgend beschriebene Beharrungs-
zustand erreicht ist:
– Pufferspeicher-Ladepumpe ist dauerhaft in Betrieb (Einschalt-
temperatur 65 °C)
– Dauerhafte Kesseltemperatur von mindestens 75 °C
– Abgastemperatur bewegt sich innerhalb des
erlaubten Bereichs.
9.4
Messung durchführen
Die Messung ist bei ungestörtem Dauerbetrieb über 15 Minuten im Kern-
strom des Abgases durchzuführen.
Die Messung muss mit einem Messgerät durchgeführt werden, das aus
dem Messprozess einen Mittelwert bilden kann. Alternativ kann ein
Annäherungswert gebildet werden. Hierfür müssen 15 fortlaufende
einminütige Messungen durchgeführt werden, aus denen anschließend
ein Mittelwert gebildet wird.
Die am Regelgerät des Kessels angezeigte Abgastempe-
ratur muss nicht mit der an der Messöffnung überein-
stimmen. Da die Abgastemperatur für die
Kesseltemperaturregelung oft an
einer anderen Stelle gemessen wird, können die ange-
zeigten Temperaturen erheblich
voneinander abweichen.
10

Umweltschutz/Entsorgung

Umweltschutz ist ein Unternehmensgrundsatz der Bosch Gruppe.
Qualität der Produkte, Wirtschaftlichkeit und Umweltschutz sind für uns
gleichrangige Ziele. Gesetze und Vorschriften zum Umweltschutz wer-
den strikt eingehalten.
Zum Schutz der Umwelt setzen wir unter Berücksichtigung wirtschaftli-
cher Gesichtspunkte bestmögliche Technik und Materialien ein.
Verpackung
Bei der Verpackung sind wir an den länderspezifischen Verwertungssys-
temen beteiligt, die ein optimales Recycling gewährleisten.
Alle verwendeten Verpackungsmaterialien sind umweltverträglich und
wiederverwertbar.
Altgerät
Altgeräte enthalten Wertstoffe, die einer Wiederverwertung zuzuführen
sind.
Die Baugruppen sind leicht zu trennen und die Kunststoffe sind gekenn-
zeichnet. Somit können die verschiedenen Baugruppen sortiert und
dem Recycling oder der Entsorgung zugeführt werden.
Logano S161 – 6 720 642 027 (2014/03)

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