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Brandschutzbestimmungen; Innerhalb Des Strahlungsbereichs; Einrichtungsgegenstände Außerhalb Des Strahlungsbereichs; Funkenschutzvorlage - wodtke New Look F9 Anleitung

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Alle brennbaren Bauteile, Möbel oder auch zum
Beispiel Dekostoffe in der näheren Umgebung sind
gegen Hitzeeinwirkung zu schützen. Insbesondere die
jeweils örtlich gültigen Vorschriften und Regeln sind
zu beachten (z.B. Feuerungsverordnung).

Innerhalb des Strahlungsbereichs

(siehe Abb. 5)
Im Sichtbereich (Strahlungsbereich) des Feuers muss
zu brennbaren Bauteilen, Möbeln oder auch zum
Beispiel zu Dekostoffen ein Abstand von mindestens:
80 cm (A),
gemessen
ab
Vorderkante
eingehalten werden.
Der Sicherheitsabstand reduziert sich auf
40 cm (B),
wenn ein belüfteter Strahlungsschutz vor das zu
schützende Bauteil montiert wird.
Einrichtungsgegenstände außerhalb des
Strahlungsbereichs
(siehe Abb. 5)
Von der Außenfläche der Kaminofenverkleidung
müssen folgende Mindestabstände zu brennbaren
Bauteilen, Möbeln oder z. B. auch zu Dekostoffen etc.
eingehalten werden.
seitlicher Mindestabstand:
hinterer Mindestabstand:

Funkenschutzvorlage

(siehe Abb. 6)
Fußböden aus brennbaren Materialien wie Teppich,
Parkett oder Kork müssen durch einen entsprechend
dicken Belag aus nicht brennbaren Baustoffen, zum
Beispiel Keramik, Stein, Glas oder Stahl ersetzt oder
geschützt werden. Für diese Schutzvorlage müssen
folgende Mindestmaße von der Feuerraumöffnung an
eingehalten werden:
nach den Seiten: mindestens 30 cm (E),
nach vorn:
Anleitung_KK61_NewLook_2012_11_06

Brandschutzbestimmungen

Feuerraumöffnung,
C = 40 cm,
D = 20 cm.
mindestens 50 cm (F).
Abb. 5: Brandschutzabstände KK 61
Abb. 6: Funkenschutzvorlage KK 61
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Kk 61Kk 61-1New look fs12

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