Kindersicherung: Internetnutzung regeln
Internetzugriff von Netzwerkanwendungen
Sie können Netzwerkanwendungen auflisten, für die Sie die
Kommunikation mit dem Internet verbieten möchten. Sie kön-
nen dadurch zum Beispiel verhindern, dass File-Sharing-Pro-
gramme oder Online-Spiele über das Internet kommunizie-
ren.
Voreingestellte Zugangsprofile
In der FRITZ!Box gibt es vier voreingestellte Zugangsprofile,
die Sie verwenden können. Die Zugangsprofile „Standard"
und „Gast" können Sie ändern. Die Zugangsprofile „Unbe-
schränkt" und „Gesperrt" können nicht geändert werden.
Standard
•
•
•
FRITZ!Box 6490 Cable
–
Die Internetseiten, die in der Blacklist eingetragen
sind, sind für den Zugriff gesperrt.
–
BPjM-Modul: In die Blacklist kann das BPjM-Modul
integriert werden, eine von der Bundesprüfstelle für
jugendgefährdende Medien herausgegebene Liste
von indexierten Internetseiten mit jugendgefährden-
den Inhalten.
–
Wird die Blacklist verwendet, dann kann keine Inter-
netseite über ihre IP-Adresse aufgerufen werden. Das
gilt auch für Internetseiten, die nicht in der Blacklist
eingetragen sind.
–
Für Anwendungen, die Internetseiten direkt über die
IP-Adresse aufrufen, zum Beispiel Virenscanner-Up-
date-Programme, können diese IP-Adressen in der
Ausnahmeliste „erlaubte IP-Adressen" für den Aufruf
freigegeben werden.
Werksseitig ist in dem Profil „Standard" alles erlaubt. Es
gibt weder zeitliche noch inhaltliche Einschränkungen.
Das Profil „Standard" kann geändert werden.
Netzwerkgeräte, die sich neu bei der FRITZ!Box anmel-
den, erhalten automatisch das Profil „Standard".
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