Zulassungen
Hinweis
Die angegebenen Zulassungen gelten erst dann als erteilt, wenn auf dem
Kommunikationsprozessor eine entsprechende Kennzeichnung angebracht ist.
Elektromagnetische Verträglichkeit - EMV-Richtlinie
Der Kommunikationsprozessor erfüllt die Anforderungen der EG-Richtlinie 2004/108/EG
(EMV-Richtlinie).
Der Kommunikationsprozessor ist ausgelegt für den Einsatz in folgenden Bereichen:
Wohnbereich, Geschäfts- und Gewerbebereich
sowie Kleinbetriebe
Industriebereich
EG-Konformitätserklärung
Die EG-Konformitätserklärung zu diesem Kommunikationsprozessor finden Sie auf den
Produkt-Support-Seiten unter folgender Beitrags-ID:
63367995 (http://support.automation.siemens.com/WW/view/de/63367995)
Maschinenrichtlinie
Der Kommunikationsprozessor ist keine Maschine im Sinne der EG-Richtlinie 2006/42/EG
(Maschinen-Richtlinie). Es gibt deshalb für den Kommunikationsprozessor keine
Konformitätserklärung bezüglich dieser EG-Richtlinie.
Wenn der Kommunikationsprozessor Teil der Ausrüstung einer Maschine ist, dann muss er
vom Maschinenhersteller in das Verfahren zur Konformitätserklärung einbezogen werden.
C-TICK-Zulassung
Der Kommunikationsprozessor erfüllt die Anforderungen der australischen Norm
AS/NZS 3548.
CP 1623
Betriebsanleitung, 12/2012, C79000-G8900-C304-01
Einsatzbereich
Anforderungen an
Störaussendung
EN 61000-6-3
EN 61000-6-4
A
Störfestigkeit
EN 61000-6-1
EN 61000-6-2
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