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Ce−Zeichen; Gewährleistung - T-Mobile Sinus CA 31 Bedienungsanleitung

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CE−Zeichen.
Dieses Gerät erfüllt die Anforderungen der EU−Richtlinie: 1999/5/EG Richtlinie
über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen und die
gegenseitige Anerkennung ihrer Konformität. Die Konformität mit der o. a.
Richtlinie wird durch das CE−Zeichen auf dem Gerät bestätigt.
Die Konformitätserklärung kann unter folgender Adresse eingesehen werden:
Deutsche Telekom AG T−Com,
Zentrum Endgeräte
CE−Management
Postfach 12 27
48542 Steinfurt
Gewährleistung.
Der Händler, bei dem das Gerät erworben wurde (T−Com oder Fachhändler),
leistet für Material und Herstellung des Telekommunikationsendgerätes eine
Gewährleistung von 2 Jahren ab der Übergabe.
Dem Käufer steht im Mangelfall zunächst nur das Recht auf Nacherfüllung zu.
Die Nacherfüllung beinhaltet entweder die Nachbesserung oder die Lieferung
eines Ersatzproduktes. Ausgetauschte Geräte oder Teile gehen in das Eigentum
des Händlers über.
Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Käufer entweder Minderung des
Kaufpreises verlangen oder von dem Vertrag zurücktreten und, sofern der
Mangel von dem Händler zu vertreten ist, Schadenersatz oder Ersatz
vergeblicher Aufwendungen verlangen.
Der Käufer hat festgestellte Mängel dem Händler unverzüglich mitzuteilen. Der
Nachweis des Gewährleistungsanspruchs ist durch eine ordnungsgemäße
Kaufbestätigung (Kaufbeleg, ggf. Rechnung) zu erbringen.
Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Bedienung, Aufbewahrung
sowie durch höhere Gewalt oder sonstige äußere Einflüsse entstehen, fallen
nicht unter die Gewährleistung, ferner nicht der Verbrauch von
Anhang
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