Alle
betreiberseitigen
Sicherheitseinrichtungen ausgerüstet sein.
Sie als Betreiber sind dafür verantwortlich!
1.5
Qualifikation des Personals
1.5.1 Zielgruppe
Dieses Handbuch wendet sich an
die Betreiber
die Bediener,
das Personal für Instandhaltungsarbeiten.
Deshalb beziehen sich die Warnhinweise sowohl auf die Bedienung als auch auf die
Instandhaltung der Tisch- und Säulenbohrmaschine.
Legen Sie klar und eindeutig fest, wer für die verschiedenen Tätigkeiten an der Maschine
(Bedienen, Warten und Instandsetzen) zuständig ist.
Unklare Kompetenzen sind ein Sicherheitsrisiko!
Ziehen Sie den Netzstecker der Tisch- und Säulenbohrmaschine stets ab. Dadurch verhindern
Sie den Betrieb durch Unbefugte.
In dieser Anleitung werden die im Folgenden aufgeführten Qualifikationen der Personen für die
verschiedenen Aufgaben benannt:
Bediener
Der Bediener wurde in einer Unterweisung durch den Betreiber über die ihm übertragenen
Aufgaben und möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet. Aufgaben, die
über die Bedienung im Normalbetrieb hinausgehen, darf der Bediener nur ausführen, wenn
dies in dieser Anleitung angegeben ist und der Betreiber ihn ausdrücklich damit betraut hat.
Elektrofachkraft
Die Elektrofachkraft ist aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen
sowie Kenntnis der einschlägigen Normen und Bestimmungen in der Lage, Arbeiten an elektri-
schen Anlagen auszuführen und mögliche Gefahren selbstständig zu erkennen und zu ver-
meiden. Die Elektrofachkraft ist speziell für das Arbeitsumfeld, in dem sie tätig ist, ausgebildet
und kennt die relevanten Normen und Bestimmungen.
Fachpersonal
Fachpersonal ist aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrung sowie
Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen in der Lage, die ihm übertragenen Arbeiten auszu-
führen und mögliche Gefahren selbstständig zu erkennen und zu vermeiden.
Unterwiesene Person
Die unterwiesene Person wurde in einer Unterweisung durch den Betreiber über die ihr über-
tragenen Aufgaben und möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet.
1.5.2 Autorisierte Personen
WARNUNG!
Bei unsachgemäßem Bedienen und Warten der Tisch- und Säulenbohrmaschine
entstehen Gefahren für Menschen, Sachen und Umwelt.
Nur autorisierte Personen dürfen an der Tisch- und Säulenbohrmaschine arbeiten!
Autorisierte Personen für die Bedienung und Instandhaltung sind die eingewiesenen und
geschulten Fachkräfte des Betreibers und des Herstellers.
Version 1.5.2 vom 2014-04-02
Zusatzanlagen
müssen
Originalbetriebsanleitung
OPTIMUM
M A S C H I N E N - G E R M A N Y
mit
den
vorgeschriebenen
B13 - B32
DE
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