OPTIMUM
M A S C H I N E N - G E R M A N Y
In der Schutzabdeckung ist ein Schalter integriert, der die geschlossene Stellung überwacht.
INFORMATION
Solange die Schutzabdeckung nicht geschlossen ist, lässt sich die Maschine nicht starten.
1.11.3 Verbots-, Gebots- und Warnschilder
INFORMATION
Alle Warnschilder müssen lesbar sein. Kontrollieren Sie diese regelmäßig.
1.12
Körperschutzmittel
Bei bestimmten Arbeiten benötigen Sie Körperschutzmittel als Schutzausrüstung. Diese sind:
Schutzhelm,
Schutzbrille oder Gesichtsschutz,
Schutzhandschuhe,
Sicherheitsschuhe mit Stahlkappen,
Gehörschutz.
Überzeugen Sie sich vor Arbeitsbeginn davon, daß die vorgeschriebene Ausrüstung am
Arbeitsplatz verfügbar ist.
VORSICHT!
Verunreinigte, unter Umständen kontaminierte Körperschutzmittel können Erkrankungen
auslösen. Reinigen Sie Ihre Körperschutzmittel nach jeder Verwendung, regelmäßig
einmal wöchentlich.
Körperschutzmittel für spezielle Arbeiten
Schützen Sie Ihr Gesicht und Ihre Augen: Tragen Sie bei allen Arbeiten, bei denen Ihr Gesicht
und die Augen gefährdet sind, einen Helm mit Gesichtsschutz.
Verwenden Sie Schutzhandschuhe, wenn Sie scharfkantige Teile in die Hand nehmen.
Tragen Sie Sicherheitsschuhe, wenn Sie schwere Teile an-, abbauen oder transportieren.
1.13
Sicherheit während des Betriebs
Auf konkrete Gefahren bei Arbeiten mit und an der Tisch- und Säulenbohrmaschine weisen wir
Sie bei der Beschreibung dieser Arbeiten hin.
WARNUNG!
Vor dem Einschalten der Tisch- und Säulenbohrmaschine überzeugen Sie sich davon,
daß dadurch keine Gefahr für Personen entsteht, keine Sachen beschädigt werden.
Unterlassen Sie jede sicherheitsbedenkliche Arbeitsweise.
Stellen Sie sicher, daß durch Ihre Arbeit niemand gefährdet wird.
Halten Sie bei Montage, Bedienung, Wartung und Instandsetzung die Anweisungen dieser
Betriebsanleitung unbedingt ein.
Arbeiten Sie nicht an der Tisch- und Säulenbohrmaschine, wenn Ihre Konzentrationsfä-
higkeit aus irgend einem Grunde – wie z.B. dem Einfluß von Medikamenten – gemindert ist.
Beachten Sie die Unfallverhütungsvorschriften der für Ihre Firma zuständigen Berufsgenos-
senschaft oder anderer Aufsichtsbehörden.
Melden Sie dem Aufsichtsführenden alle Gefährdungen oder Fehler.
Bleiben Sie an der Tisch- und Säulenbohrmaschine bis ein vollständiger Stillstand von
Bewegungen erfolgt ist.
Benutzen Sie die vorgeschriebenen Körperschutzmittel. Tragen Sie enganliegende
Kleidung und gegebenenfalls ein Haarnetz.
Verwenden Sie beim Bohren keine Schutzhandschuhe.
DE
B13 - B32
Seite 14
Originalbetriebsanleitung
Version 1.5.2 vom 2014-04-02