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Anregung Für Eine Betriebsanweisung; Der Mitarbeiter Muss Unterrichtet Werden Über - GEDA 200 Montage- Und Betriebsanleitung

Umzuglift
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Schrägaufzug
 Eigenmächtige Umbauten oder Veränderungen der Maschine beeinträchtigen die
Sicherheit und sind nicht zulässig.
 Ersatzteile müssen den technischen Anforderungen des Herstellers entsprechen.
Empfehlung:
Verwenden Sie nur GEDA- Originalersatzteile.
2.4
Anregung für eine Betriebsanweisung
Betriebsanweisungen sind Regelungen, die ein Unternehmer für den sicheren Betriebsablauf
erstellt. Hier handelt es sich um verbindliche Anweisungen, die der Unternehmer im Rahmen
seines
Direktionsrechtes
Unfallverhütungsvorschriften verpflichtet, diesen Anweisungen zu folgen.
Die generelle Verpflichtung des Unternehmers, Betriebsanweisungen zu erstellen und
bekannt zu machen, muss aus der Unfallverhütungsvorschrift "Allgemeine Vorschriften"
abgeleitet werden.
Nach dieser Vorschrift hat der Unternehmer zur Verhütung von Arbeitsunfällen Anordnungen
zu treffen, und es wird verlangt, dass der Unternehmer die Versicherten über die bei ihren
Tätigkeiten
auftretenden Gefahren sowie über die Maßnahmen zu ihrer Abwendung unterweisen muss.
Diese Anforderungen kann der Unternehmer mit Hilfe von Betriebsanweisungen erfüllen.
Die hier vorliegende Betriebsanleitung ist also um nationale Vorschriften zur Unfallverhütung
(UVV)
und zum Umweltschutz zu ergänzen!
Betriebssicherheitsverordnung
BGV A1
Allgemeine Vorschriften
VBG 5
Kraftbetriebene Arbeitsmittel
BGV A8
Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz
VDE-Vorschriften
0113/EN 60204-1 und EG-Richtlinien
89/655/EWG über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei
-
Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit.
2.5
Der Mitarbeiter muss unterrichtet werden über:
Die beim Umgang mit der eingesetzten Lastbühne auftretenden Gefahren und die
-
erforderlichen Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln einschließlich von Anweisungen
im Gefahrfall und über die Erste Hilfe.
Art und Umfang regelmäßiger Prüfung auf arbeitssicheren Zustand (siehe Kap. 2.3.1).
-
Instandhaltung
-
Behebung von Betriebsstörungen.
-
Umweltschutz.
-
Sicheren Umgang mit der elektrischen Einrichtung.
-
 Durch Anweisungen und Kontrollen hat der Anwenderbetrieb für Sauberkeit und
Übersichtlichkeit am Aufstellungsplatz der Maschine zu sorgen.
 Die Zuständigkeiten bei Auf- und Abbau (Montage/Demontage), Bedienung und
Instandhaltung müssen vom Anwenderbetrieb unmissverständlich geregelt und von allen
Personen eingehalten werden, damit unter dem Sicherheitsaspekt keine unklaren
Kompetenzen auftreten.
 Der Bediener muss sich verpflichten, die Maschine nur in einwandfreiem Zustand zu
betreiben. Er ist verpflichtet, eintretende Veränderungen an dem Gerät, die die Sicherheit
betreffen, sofort seinem Vorgesetzten zu melden.
 Angebrachte Hinweis- und Warnschilder beachten.
 Der Bediener hat mit dafür zu sorgen, dass sich keine unberechtigten Personen an der
Maschine aufhalten.
Montage und Betriebsanleitung
GEDA UMZUGLIFT 200 / 250
erlässt.
Die
In Deutschland z. B.:
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Mitarbeiter
werden
B 079 DE Ausgabe 01.2010
durch
die

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