Schrägaufzug
8
Betrieb
8.1
Sicherheitshinweise
Der Aufzug darf nur von einer vom Unternehmer bestimmten Fachkraft
bedient werden. Diese Fachkraft muss mit der Montage- und
Betriebsanleitung vertraut sein, über ausreichende Erfahrung verfügen
und über die bestehenden Gefahren im Umgang mit dem Aufzug
unterrichtet sein.
Die Personenbeförderung ist verboten!
Bedienungsperson (siehe Kap. 3)
Gefahrenbereich des Aufzuges absperren und durch ein Warnzeichen kennzeichnen.
Die Bedienung des Aufzuges hat außerhalb des Gefahrenbereichs zu erfolgen.
Vor Arbeitsbeginn an der Einsatzstelle mit der Arbeitsumgebung, z. B. Hindernissen im
Arbeits- und Verkehrsbereich und notwendige Absicherung der Baustelle zum öffentlichen
Verkehrsbereich, vertraut machen.
Die Bedienungsperson muss das Lastaufnahmemittel immer gut einsehen können und
hat während der Fahrt die Lastbühne oder das Lastaufnahmemittel zu beobachten.
Den Aufzug grundsätzlich gegen unbefugtes Benutzen sichern! - Bei Arbeitsende/Pausen
Handsteuerung sicher verwahren bzw. Schlüsselschalter an der Handsteuerung
ausschalten und Schlüssel abziehen.
Bleibt das beladene Lastaufnahmemittel während des Betriebes durch eine Störung
stehen, ist die Bedienungsperson verpflichtet, die Last zu bergen. - Niemals ein
beladenes Lastaufnahmemittel unbeaufsichtigt stehen lassen!
Die Last muss gleichmäßig auf dem Lastaufnahmemittel verteilt werden.
Nicht unter der Last aufhalten oder arbeiten.
Mindestens einmal pro Tag auf äußerlich erkennbare Schäden und Mängel prüfen.
Festgestellte Veränderungen oder Störungen sofort der Unternehmensleitung oder deren
Beauftragten melden. Aufzug gegebenenfalls sofort stillsetzen und sichern.
Nationale
Unfallverhütungsvorschriften
insbesondere die
Persönliche Schutzausrüstung tragen (z. B. Schutzhelm, Sicherheitsschuhe).
Sperrige Teile nicht seitlich über die Lastbühne hinausragend transportieren.
Die Ladung ist sicher zu platzieren, Material, das zum Verrutschen neigt oder höher ist als
die Bühne bzw. umfallen könnte, muss gesichert werden. (Denken Sie auch an plötzlich
aufkommende Winde)
Leichtgängigkeit der Seilbruchsicherung prüfen
Aufzugsbetrieb nur in Schräglage erlaubt.
Sicherheitshinweise in Kap. 2 sind ebenfalls zu beachten.
Lastaufnahmemittel nicht betreten!
Montage und Betriebsanleitung
GEDA UMZUGLIFT 200 / 250
Betriebssicherheitsverordnung.
Seite 36 von 58
bzw.
Arbeitsplatzvorschriften
beachten,
B 079 DE Ausgabe 01.2010