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Hinweise Für Den Betreiber - GEDA 300 Z Montage- Und Betriebsanleitung

Zahnstangenaufzug für lasten
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Zahnstangenaufzug
1.5
Hinweise für den Betreiber
Die Betriebsanleitung ist ein wesentlicher Bestandteil der Maschine.
Der Betreiber trägt dafür Sorge, dass das Bedienungspersonal diese
Richtlinien zur Kenntnis nimmt.
Die Betriebsanleitung ist vom Betreiber um Betriebsanweisungen
aufgrund bestehender nationaler Vorschriften zur Unfallverhütung
und zum Umweltschutz zu ergänzen, einschließlich der Informationen
zu Aufsichts- und Meldepflicht zur Berücksichtigung betrieblicher
Besonderheiten, z.B. hinsichtlich Arbeitsorganisation, Arbeitsabläufen
und eingesetztem Personal.
Neben den im Verwenderland sowie an der Einsatzstelle geltenden
verbindlichen
Arbeitsschutz, sind auch die anerkannten fachtechnischen Regeln für
sicherheits- und fachgerechtes Arbeiten zu beachten.
Der
persönlicher Schutzausrüstung zu verpflichten insofern die örtlichen
Bestimmungen dies vorsehen.
Erste-Hilfe-Einrichtungen (Verbandskasten etc.) sind in greifbarer
Nähe aufzubewahren!
Der Betreiber/Benutzer der Maschine darf keine Veränderungen, An-
oder Umbauten an der Maschine, die die Sicherheit beeinträchtigen
können, ohne Genehmigung des Herstellers vornehmen! Dies gilt auch
für den Einbau und die Einstellung von Sicherheitseinrichtungen sowie
für das Schweißen an tragenden Bauteilen.
Zur Verwendung kommende Ersatz- und Verschleißteile müssen den
von
entsprechen. Dies ist bei Originalersatzteilen gewährleistet.
Setzen Sie für die in diesem Handbuch beschriebenen Tätigkeiten nur
qualifiziertes und/oder unterwiesenes Personal ein. Zuständigkeiten
des Personals für das Bedienen, Warten und Instandsetzen sind klar
festzulegen! Das gesetzlich zulässige Mindestalter ist zu beachten!
Montage- und Betriebsanleitung
Regelungen
Betreiber
hat
das
der
Fa.
GEDA
7 / 82
zur
Unfallverhütung
Bedienungspersonal
festgelegten
technischen
und
zum
Tragen
Anforderungen
BL131 DE Ausgabe 11.2010
zum
von

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